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OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 57/08 (Kart) vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, GWB
Schlagworte:Aufnahmezwang, Vereine, Vereinsautonomie, Autonomie
Stichwort:Vereine
Leitsatz:1. Für den Landesverband einer Sportart bzw. den Landessportbund kommt grundsätzlich ein Aufnahmezwang in Betracht. Erforderlich ist aber, dass die Ablehnung der Aufnahme zu einer sachlich nicht gerechtfertigten ungleichen Behandlung und unbilligen Benachteiligung führt.

2. Sachlich gerechtfertigt ist die Nichtaufnahme in der Regel, wenn der Bewerber in der Satzung festgelegte, sachlich berechtigte Voraussetzungen für die Aufnahme nicht erfüllt. Wenn ein Verband über die Satzung hinaus weitergehende generelle Aufnahmeforderungen tatsächlich praktiziert, sind diese wie satzungsmäßige Anforderungen zu beurteilen.

3. Die generell praktizierte Aufnahmeanforderung, wonach der Name des Sponsors nicht Bestandteil des Vereinsnamens sein darf, ist im Handballbereich auf Landesebene bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen sachlich gerechtfertigt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 57/08 (Kart)



OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 6/05 vom 22.11.2005

Rechtsgebiete:MarkenG, MRL
Schlagworte:Zeichen, Marke, Markenrecht, Fußball, Fußballvereine, Vereine, Bundesliga, Computerspiel, Spiel, PC, Computer
Stichwort:Vereine
Leitsatz:1. Nicht jede Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr ist schon als Markenbenutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 MRL anzusehen. Vielmehr ist maßgeblich auf die Unterscheidungsfunktion der Marke bzw. des Zeichens abzustellen.

2. Ausschlaggebend ist danach einerseits die Frage, ob die fragliche Bezeichnung von dem angesprochenen Verkehr, also von dem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, als rein beschreibende Angabe oder als Herkunftshinweis verstanden wird. Darüber hinaus ist ausschlaggebend, ob die Nutzung die nach dem Markenrecht geschützten Interessen des Markenrechtsinhabers beeinträchtigen kann.

3. Auf dieser Grundlage kann die Nutzung von Namen und Trikotfarben bzw. -designs der Fußballvereine der beiden Fußballbundesligen in Computerspielen kennzeichenrechtlich relevant sein und eine Vertragsverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG darstellen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 6/05


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