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Vereinbarungsgemäß aufgelaufenes Zeitguthaben für Überstunden (Freizeitausgleich) wandelt sich bei Beendigung Arbeitsverhältnis nicht in Geldleistungsanspruch um

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 879/01 vom 13.11.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vereinbarungsgemäß aufgelaufenes Zeitguthaben für Überstunden (Freizeitausgleich) wandelt sich bei Beendigung Arbeitsverhältnis nicht in Geldleistungsanspruch um, so die Freizeitnahme nicht durch schuldhaft verursachte Beendigung unmöglich gemacht ist, kein Geldleistungsanspruch anstelle Freizeitausgleiches bei behauptetem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, Unmöglichkeit der Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs eines infolge Krankheit arbeitsunfähigen Arbeitnehmers.
Stichwort:Vereinbarungsgemäß aufgelaufenes Zeitguthaben für Überstunden (Freizeitausgleich) wandelt sich bei Beendigung Arbeitsverhältnis nicht in Geldleistungsanspruch um
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 879/01




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