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Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 43/97 vom 28.04.1998

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
Stichwort:Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Freiwillige Betriebsvereinbarungen, die keinen Gegenstand der erzwingbaren Mitbestimmung regeln, wirken nach ihrer Beendigung nicht kraft Gesetzes nach. Die Betriebspartner können aber eine entsprechende Nachwirkung vereinbaren.

2. Eine solche Vereinbarung ist im Regelfall dahin auszulegen, daß die Nachwirkung auch gegen den Willen einer Seite beendet werden kann. Im Zweifel ist eine Konfliktlösungsmöglichkeit gewollt, die derjenigen bei der erzwingbaren Mitbestimmung entspricht. Scheitern die Bemühungen um eine einvernehmliche Neuregelung, kann danach von jedem Betriebspartner die Einigungsstelle angerufen werden, die verbindlich entscheidet.

Aktenzeichen: 1 ABR 43/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 28. April 1998
- 1 ABR 43/97 -

I. Arbeitsgericht
Krefeld
- 4 BV 49/96 -
Beschluß vom 21. Oktober 1996

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 3 TaBV 89/96 -
Beschluß vom 20. Mai 1997
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 43/97




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