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Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 15/07 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:UStG, AO
Schlagworte:Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden Rechnungsangaben - Verbindung der Entscheidung mit der Steuerfestsetzung - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren - Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
Stichwort:Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
Leitsatz:1. § 15 UStG 1993 schützt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.

2. Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) in Betracht.

3. Macht der Steuerpflichtige im Festsetzungsverfahren geltend, ihm sei der Vorsteuerabzug trotz Nichtvorliegens der materiell-rechtlichen Voraussetzungen zu gewähren, ist die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme nach § 163 Satz 3 AO regelmäßig mit der Steuerfestsetzung zu verbinden.
Volltext: BFH - Urteil, V R 15/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 8.07 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 64/433/EWG, Richtlinie 85/73/EWG, Verordnung (EG) Nr. 1258/1999, Entscheidung 98/272/EG, Entscheidung 2000/773/EG, Entscheidung 2001/499/EG, Verordnung (EG) Nr. 2777/2000, Verordnung (EG) Nr. 690/2001, Verordnung (EG) Nr. 999/2001, Verordnung (
Schlagworte:Gebühren, BSE-Untersuchung von Schlachtrindern, fleischhygienerechtliche Ermächtigungsgrundlage, Rechtmäßigkeit der Amtshandlung, Zitiergebot, offensichtlicher Fehler, Gesetzesvorbehalt, Verhältnismäßigkeit, Einschätzungsspielraum des Verordnungsgebers, Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht, BSE-Überwachungsprogramm, generelle Untersuchung bestimmter Altersklassen, Sperrwirkung der Gemeinschaftsgebühren für Fleischuntersuchung, Interventionen zur Regulierung der Agrarmärkte, Stützungsmaßnahmen auf dem Rindfleischmarkt, Finanzierung durch den Gemeinschaftshaushalt, Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich, Kofinanzierung, Verrechnung des EU-Zuschusses, Entgelt, Umsatzsteuer, Bemessungsgrundlage, unechter Zuschuss, private Untersuchungslabore, Beleihung, Vorsteuerabzug
Stichwort:Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
Leitsatz:Die Gebühren für die BSE-Untersuchung von Rindern, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden, können auf die Ermächtigungsgrundlagen zur Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche Untersuchungen gestützt werden.

Der nationale Verordnungsgeber durfte im Rahmen seines Einschätzungsspielraumes im Jahr 2001 davon ausgehen, dass die generelle Untersuchung aller über 30 Monate alten Rinder auf BSE ein geeignetes und erforderliches Mittel zum Schutz der Verbraucher vor den Gefahren durch den Verzehr von infiziertem Fleisch war.

Gebühren für die Untersuchung von Rindern auf BSE können neben den Gemeinschaftsgebühren für die allgemeine Schlachttier- und Fleischuntersuchung erhoben werden.

Die BSE-Untersuchungen sind nach den Regeln der Gemeinschaft über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik keine Interventionen zur Regulierung der Agrarmärkte, die ausschließlich durch den Gemeinschaftshaushalt zu finanzieren wären, sondern Kontrollmaßnahmen im Veterinärbereich, an denen sich die Gemeinschaft lediglich beteiligt.

Die Beteiligung der Gemeinschaft an den Kosten der Mitgliedstaaten für die BSE-Untersuchungen mindert nicht die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage der als Gegenleistung für die Untersuchung von der Behörde zu zahlenden Laborkosten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 8.07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 C 8.07 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:Richtlinie 64/433/EWG, Entscheidung 98/272/EG, Entscheidung 2000/764/EG, Entscheidung 2001/8/EG, Verordnung (EG) Nr. 999/2001, Verordnung (EG) Nr. 1248/2001, Verordnung (EG) Nr. 1326/2001
Schlagworte:Gebühren, BSE-Untersuchung von Schlachtrindern, Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht, BSE-Überwachungsprogramm, generelle Untersuchung bestimmter Altersklassen, Ausweitung der Untersuchungspflichten durch einen Mitgliedstaat, Absenkung der Altersgrenze, Untersuchung anderer Rinder, Risikogruppen
Stichwort:Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
Leitsatz:Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang III Kapitel A Abschnitt I der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 so auszulegen ist, dass er der Ausweitung der Untersuchungspflicht auf alle über 24 Monate alten Rinder durch die BSE-Untersuchungsverordnung entgegensteht.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 C 8.07

BFH – Urteil, V R 39/06 vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:UStG 1993
Schlagworte:Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 - Mindestbemessungsgrundlage - Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
Stichwort:Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
Leitsatz:Der Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 (Mindestbemessungsgrundlage) steht nicht entgegen, dass über eine ordnungsgemäß durchgeführte Lieferung an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer abgerechnet wird.
Volltext: BFH - Urteil, V R 39/06


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