JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verein
| Rechtsgebiete: | BNatSchG, NNatG, VwGO |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis, Änderungsverordnung, Beteiligungsrechte, Landschaftsschutzgebietsverordnung, Nautrschutzverein, Normenkontrollantrag, Teilaufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung, Verbandsklage, Verbandsklagerecht, Verein, anerkannter Verein, materielle Rechte, subjektiv-öffentliche Rechte, subjektive Rechte |
| Stichwort: | Verein |
| Leitsatz: | 1. Einem nach § 60 Abs. 1 NNatG anerkannten Verein stehen in Bezug auf die Teilaufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung keine über die Beteiligungsrechte nach § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG und § 60 a Nr. 1 NNatG hinausgehenden subjektiv-öffentlichen Rechte zu, weil ihm weder das Bundesnaturschutzgesetz noch das Niedersächsische Naturschutzgesetz oder andere gesetzliche Vorschriften derartige Rechte einräumen. 2. Das Bundesnaturschutzgesetz und das Niedersächsische Naturschutzgesetz eröffnen einem anerkannten Verein auch nicht die Möglichkeit, einen Normenkontrollantrag zu stellen, ohne eine Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen. 3. Der Normenkontrollantrag eines anerkannten Vereins gegen eine Verordnung über die Teilaufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung ist daher mangels Antragsbefugnis unzulässig, wenn der Verein nicht geltend machen kann, in seinen o. g. Beteiligungsrechten verletzt zu sein. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 KN 731/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Verein, Mitgliedschaft, Austritt aus Verein, Grundentscheidung, Satzung, Beitragsregelung |
| Stichwort: | Verein |
| Leitsatz: | 1) Die Mitgliedschaft in einem Verein endet bei Wegfall der Voraussetzungen der Mitgliedschaft nicht automatisch ohne weitere Maßnahmen des Vereins, sondern nur wenn dies in der Satzung ausdrücklich bestimmt ist. 2) Ein Recht zum sofortigen Austritt aus einem Verein besteht nur, wenn durch den Verbleib in dem Verein eine unerträgliche Belastung entstehen würde, die dem Vereinsmitglied nicht zugemutet werden kann, und wenn der zum Austritt berechtigende wichtige Grund nicht in der Risikosphäre des seine Mitgliedschaft kündigenden Vereinsmitglieds liegt. 3) An einer als Grundentscheidung in die Satzung des Vereins aufzunehmende Beitragsregelung fehlt es, wenn in der Satzung nicht geregelt ist, dass die jährlichen Mitgliedsbeiträge nach den Umsätzen des Vereinsmitglieds aus dem Vorjahr nach einem bestimmten Schlüssel zu entrichten sind. Eine solche Grundentscheidung kann bei einem im Vereinsregister eingetragenen Verein weder durch einen nicht im Vereinsregister eingetragenen Beschluss der Mitgliederversammlung noch durch eine tatsächliche Übung ersetzt werden. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 182/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BetrAVG, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung |
| Stichwort: | Verein |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 385/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Ordentliche Kündigung, Kleinbetrieb, Verein, Vorstand, Satzung, Mitgliederversammlung, Änderungskündigung, Maßregelungsverbot, Treu und Glauben |
| Stichwort: | Verein |
| Leitsatz: | 1. Lässt der Vorstand eines Vereins, ohne durch die Satzung dazu verpflichtet zu sein, die Mitgliederversammlung darüber abstimmen, ob ein bestimmter, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz neu geschaffen und mit einem bestimmten Vorstandsmitglied besetzt werden soll, so geht er damit nicht ohne Weiteres eine Selbstbindung dahingehend ein, dass Jahre später die Kündigung des entsprechenden Arbeitsverhältnisses auch nur aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung möglich sein soll. 2. Wendet sich ein Arbeitnehmer gegen eine Änderungskündigung, die unter formalen Mängeln leidet, so verstößt der Arbeitgeber nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, wenn er daraufhin die Änderungskündigung unter Vermeidung der vorherigen formalen Mängel nochmals wiederholt. 3. In einem Kleinbetrieb i.S.v. § 23 KSchG ist der Arbeitgeber von Gesetzes wegen von der Obliegenheit befreit, den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung in bestimmter Weise rechtfertigen zu müssen. Zwar kann auch eine solche Kündigung wegen Verstoßes gegen § 242 BGB unwirksam sein. Dabei dürfen jedoch keinesfalls dieselben Maßstäbe angewandt werden wie im Rahmen des § 1 Abs. 2 KSchG. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 543/08 | |
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