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Verdrängung/ Ersetzung der Kostenentscheidung der Widerspruchsbehörde

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 14.05 vom 29.06.2006

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, VermG
Schlagworte:Ausgangsbescheid, Widerspruchsbescheid, Kostenlast-, Kostengrundentscheidung, Kostenfestsetzungsbeschluss, zweipoliges-, dreipoliges Verwaltungsrechtsverhältnis, Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens, Verdrängung/ Ersetzung der Kostenentscheidung der Widerspruchsbehörde, Bestandskraft der Kostenentscheidung, Verfahrensökonomie, Unterliegensprinzip, Kosteneinheit, Ergänzung/Nachholung der Kostenentscheidung, Rechtsverfolgung, Rechtsverteidigung
Stichwort:Verdrängung/ Ersetzung der Kostenentscheidung der Widerspruchsbehörde
Leitsatz:Kosten eines Vorverfahrens im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO sind solche eines Widerspruchsverfahrens unabhängig davon, ob diesem ein zwei- oder dreipoliges Rechtsverhältnis zu Grunde gelegen hat.

Hat sich an ein Widerspruchsverfahren ein gerichtliches Hauptsacheverfahren angeschlossen, entfällt die Anwendbarkeit des § 80 VwVfG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 14.05




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