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Verdienstausfall einer selbständigen Maklerin/Voraussetzungen für Beweisgebühr

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 4 W 56/02 vom 21.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO, ZSEG, BRAGO
Schlagworte:Verdienstausfall einer selbständigen Maklerin/Voraussetzungen für Beweisgebühr
Stichwort:Verdienstausfall einer selbständigen Maklerin/Voraussetzungen für Beweisgebühr
Leitsatz:1. Entschädigung für Verdienstausfall ist bei selbständigen Gewerbetreibenden immer dann zu gewähren, wenn die Lebensstellung der Partei und ihre regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass etwas versäumt wurde. Im Hinblick darauf bestehen keine Bedenken, einer selbständigen Maklerin, die ihr Büro alleine betreibt, den Höchstsatz von 13,-- ¤ je angefangene Stunde zuzubilligen.

2. Für die Teilnahme an dem von einem Sachverständigen anberaumten Besichtigungstermin entsteht keine Beweisgebühr.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 4 W 56/02




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