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Verdienstausfall

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 271/08 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO, JVEG
Schlagworte:Ausbleiben eines Zeugen, Kostenfestsetzung, Reisekosten, Zeitversäumnis, Verdienstausfall
Stichwort:Verdienstausfall
Leitsatz:Werden einem Zeugen die durch sein Ausbleiben in einem Termin entstandenen Kosten auferlegt, gehören hierzu alle Kosten, welche durch die Anberaumung eines neuen Beweisaufnahmetermins entstehen. Hierzu zählen insbesondere die Reisekosten der Partei sowie ihres Prozessbevollmächtigten, eine Entschädigung für Zeitversäumnis der Partei, das Tage und Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV-RVG, nicht aber gesondert Verdienstausfall für den Prozessbevollmächtigten.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 271/08



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 4 E 3.08 vom 28.02.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:ehrenamtlicher Richter, Amtspflicht, Verletzung der -, gröblich, Straftat, Verdienstausfall, Entschädigung für -, Verdienstausfallentschädigung, Berechnung, Angabe, falsch, Wahrheitspflicht, Bescheinigung, Arbeitgeber, Arbeitslosigkeit
Stichwort:Verdienstausfall
Leitsatz:Ein ehrenamtlicher Richter, der wahrheitswidrige Angaben zu einem angeblichen Verdienstausfall macht und fingierte Verdienstausfallbescheinigungen vorlegt, um eine ihm nicht zustehende Entschädigung für seine ehrenamtliche Tätigkeit zu erhalten, ist wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflichten von dem Ehrenamt zu entbinden. Auf die Voraussetzungen für den Ausschluss vom Ehrenamt wegen der Begehung einer Straftat kommt es dabei nicht an.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 4 E 3.08

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 242/05 vom 18.08.2006

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Verkehrsunfall, Haftung, Fahrer, Beifahrer, Quote, Mithaftung, Gewichtung, Haftungsanteil, Schaden, Schadenersatz, Schadensersatz, Verdienstausfall, Bemessung
Stichwort:Verdienstausfall
Leitsatz:1. Den Fahrer trifft in erster Linie die Pflicht zu prüfen, ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, er hat also grundsätzlich eine höhere Verantwortung als der Beifahrer. Dieser Grundsatz hindert nicht, bei Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch zu einer Gleichgewichtigkeit der Haftungsanteile oder gar einem Übergewicht der Haftung des Beifahrers zu gelangen.

2. Zu den Umständen, die bei der Bemessung eines Verdienstausfallschadens zu berücksichtigen sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 242/05

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 949/05 vom 23.03.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Mobbing durch Vorgesetzte, unerlaubte Handlung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Gesundheitsbeschädigung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Geldentschädigung, Verdienstausfall, Ausschlussfrist, Verfall
Stichwort:Verdienstausfall
Leitsatz:Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Geldentschädigung wegen "Mobbing" durch Vorgesetzte unterliegen, gleich ob sie auf den Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung iSd §§ 823 ff. BGB wegen Verletzung der Gesundheit und des Persönlichkeitsrechts oder auf den Gesichtspunkt der Vertragsverletzung gestützt werden, der tariflichen oder vereinbarten Ausschlussfrist, nach welcher "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" binnen sechs Monaten geltend zu machen sind.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 949/05


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