JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > ver.di
| Rechtsgebiete: | BGB, Satzung der Gewerkschaft ver.di, TVG |
| Schlagworte: | Betriebsübergang, ver.di, Gründung, Tarifwechsel |
| Stichwort: | ver.di |
| Leitsatz: | 1. Zur Verdrängung eines nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses gewordenen Tarifvertrages führt nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB auch eine erst nach dem Betriebsübergang begründete kongruente Tarifgebundenheit an einen anderen Tarifvertrag. 2. Die nach einem Betriebsteilübergang erfolgte Verschmelzung ua. der IG Medien und der ÖTV zur Gewerkschaft ver.di führt im Falle der Tarifgebundenheit des neuen Arbeitgebers an von der vormaligen Gewerkschaft ÖTV geschlossene Tarifverträge bei einem Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt des Betriebsteilübergangs der vormaligen IG Medien angehörte und nunmehr Mitglied von ver.di ist, zur kongruenten Tarifgebundenheit an diese Tarifverträge. 3. § 95 der Satzung der Gewerkschaft ver.di steht der Verdrängung von gem. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB weitergeltenden Tarifverträgen nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB nicht entgegen. 4. Das Günstigkeitsprinzip findet im Verhältnis zwischen dem nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB fortgeltenden und dem beim Erwerber normativ geltenden neuen Tarifrecht keine Anwendung. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 315/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, TVG, Satzung ver.di |
| Schlagworte: | Betriebsübergang, Tarifvertrag, kongruente Tarifgebundenheit, ver.di, Regelungsidentität |
| Stichwort: | ver.di |
| Leitsatz: | 1. Verschmelzung tarifschließender Gewerkschaften zu ver.di am 1.7.2001 und kongruente Tarifgebundenheit. 2. Der Ablösung des Veräußerer TV durch den Erwerber TV nach § 613 a I 3 BGB steht § 95 der ver.di - Satzung nicht entgegen. 3. Die Ablösung setzt keine beiderseitige kongruente Tarifgebundenheit bereits im Zeitpunkt des Betriebsübergangs voraus. 4. Die Verdrängungswirkung des § 613 a I 3 BGB setzt keine punktgenaue Deckungsgleichheit von Einzelregelungen im alten und neuen TV voraus. Zum Begriff der sog. Regelungsidentität. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 10 Sa 1228/02 | |