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verdeckte Treuhand

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 129/08 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:BAföG, StGB
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Beweisanzeichen, Mitwirkungspflicht, Nichterweislichkeit, Rückforderung, Untreue, Vermögensanrechnung, unbillige Härte, verdeckte Treuhand
Stichwort:verdeckte Treuhand
Leitsatz:1. Die Berücksichtigung von verdeckten Treuhandverhältnissen bei der Ermittlung des ausbildungsförderungsrechtlich relevanten Einkommens nach §§ 26 ff. BAföG setzt voraus, dass das Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam zustande gekommen und vom insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden nachgewiesen ist.

2. An den Nachweis des Vorliegens eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses sind strenge Anforderungen zu stellen. Bezogen auf die der Sphäre des Auszubildenden zuzuordnenden tatsächlichen Grundlagen des Vertragsschlusses obliegt ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen eine gesteigerte Mitwirkungspflicht; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht insoweit zu seinen Lasten.

3. Zur Berücksichtigung äußerlich erkennbarer Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien), die gegen die Annahme eines wirksamen Treuhandverhältnisses sprechen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 129/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 30.07 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:BAföG, VwGO
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Berichterstatter, objektive Beweisanzeichen, Bewilligungszeitraum, Darlehen, konsentierter Einzelrichter, Fremdvergleich, Indiz, abzugsfähige Schulden, Sprungrevision, Treuhandverhältnis, verdeckte Treuhand, Verfügungsbeschränkung, Vermögen, Vermögensanrechnung, Verwertungshindernis
Stichwort:verdeckte Treuhand
Leitsatz:1. Ein Darlehen ist als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG nur anzuerkennen, wenn ein entsprechender Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.

2. Die Anerkennung einer bestehenden Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG als abzugsfähig setzt nicht voraus, dass mit ihrer Geltendmachung im Bewilligungszeitraum ernsthaft zu rechnen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 12.08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung, objektive Beweisanzeichen, Bewilligungszeitraum, Darlegungspflicht, Indizien, Rechtsschein, Treuhandabrede, Treuhandverhältnis, verdeckte Treuhand, Treu und Glauben, abzugsfähige Schulden, Verfügungsbeschränkung, Vermögen, Vermögensrechnung, Verwertungshindernis
Stichwort:verdeckte Treuhand
Leitsatz:Bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung sind Treuhandabreden anerkennungsfähig, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 12.08

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 6 B 3.07 vom 23.01.2008

Rechtsgebiete:SGB X, BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Vermögen, Vermögensanrechnung, Treuhandvereinbarung, verdeckte Treuhand, Verwertungshindernis, rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung, objektive Zugriffsmöglichkeit, Inhalt der Vereinbarung, Nachweis, abzugsfähige Schulden, Rechtsschein
Stichwort:verdeckte Treuhand
Leitsatz:1. Für Vermögen, das der Auszubildende in verdeckter Treuhand für einen Dritten verwaltet, kann abhängig vom Inhalt der Treuhandabrede ein Verwertungsverbot i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG gelten.

2. Der Herausgabe- bzw. Rückzahlungsanspruch des Treugebers kann unter bestimmten Voraussetzungen als vermögensmindernde Schuld i.S.d. § 28 Abs. 3 BAföG anzuerkennen sein.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 6 B 3.07


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