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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 128/06 vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:GmbHG
Schlagworte:Eigenkapitalersatz, verbundenes Unternehmen
Stichwort:verbundenes Unternehmen
Leitsatz:1. Den Eigenkapitalersatzregeln unterfallen auch Darlehen oder gleichstehende Rechtshandlungen, die nahe Familienangehörige im wirtschaftlichen Ergebnis letztlich aus dem Vermögen des Gesellschafters aufbringen. Das ist auch dann der Fall, wenn der Gesellschafter mit seiner Ehefrau in GbR der Gesellschaft ein zuvor in seinem Alleineigentum stehendes Grundstück als Betriebsgrundstück vermietet und die Ehefrau die Gegenleistung für die Übertragung des Miteigentums allein aus den künftig entstehenden Gewinnbezugsrechten erbringen soll.

2. Die Leistung eines verbundenen Unternehmens, das der Gesellschaft ein Darlehen o.ä. zur Verfügung stellt, kann den eigenen Leistungen eines Gesellschafters nach den Eigenkapitalersatzregeln insbesondere bei einer Betriebsaufspaltung gleichgestellt werden, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen durch sachliche und personelle Verflechtungen eng verbunden sind. Das kann im Einzelfall auch dann der Fall sein, wenn die Gesellschafter der Betriebsgesellschaft in der Besitzgesellschaft nur 50% der Anteile halten, allerdings dort als alleinige Geschäftsführer bestellt sind.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 128/06




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