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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 6.04 vom 14.10.2004

Rechtsgebiete:PartG-DDR, EGBGB, ZPO
Schlagworte:DDR, Parteien, verbundene juristische Personen, Treuhandvertrag, Vertragsrecht der DDR, Revisibilität, öffentliche Urkunde, Gegenbeweis
Stichwort:verbundene juristische Personen
Leitsatz:1. Das Tatbestandsmerkmal des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR "verbundene juristische Person" ist erfüllt, wenn die Geschäftsanteile an einer GmbH treuhänderisch zugunsten der SED oder einer der SED gehörenden Gesellschaft gehalten wurden.

2. Das Vertragsrecht der DDR gehört nach Maßgabe des Art. 232 § 1 EGBGB grundsätzlich zu dem vor dem Bundesverwaltungsgericht revisiblen Recht; dazu können auch Vorschriften über die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen gehören.

3. § 415 Abs. 2 ZPO hindert das Tatsachengericht nicht, gemäß § 86 Abs. 1 VwGO die ihm geboten erscheinenden Aufklärungsmaßnahmen auch bezüglich der Umstände zu treffen, die sich auf den beurkundeten Vorgang beziehen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 6.04




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