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Verbüßung von Strafhaft

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 C 27.02 vom 03.08.2004

Rechtsgebiete:ARB 1/80
Schlagworte:Ausweisung, Aufenthaltsrechte aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Satz 2 ARB 1/80, Assoziationsrecht, Kind eines türkischen Arbeitnehmers, Abschluss einer Berufsausbildung, Verlust der Rechtsstellung, Verbüßung von Strafhaft, Arbeitslosigkeit, Nichtannahme eines Beschäftigungsangebots
Stichwort:Verbüßung von Strafhaft
Leitsatz:Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung insbesondere der Fragen, ob das volljährige Kind eines türkischen Arbeitnehmers, das eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen hat, sein aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht durch die Verbüßung einer Strafhaft von drei Jahren oder durch Nichtannahme eines Beschäftigungsangebots trotz mehr als einjähriger Arbeitslosigkeit wieder verliert.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 C 27.02




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