JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > verbotene
| Rechtsgebiete: | AbgG, GG, NAbgG, NV, VwGO |
| Schlagworte: | Abführung, Abgeordneter, Abgeordneter, Unabhängigkeit, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Bestimmtheitsgrundsatz, Bruttoarbeitseinkommen, Bruttoarbeitsentgelt, Landtagsabgeordneter, Leistungsbescheid, Unabhängigkeit, Vergütung, Verwaltungsaktbefugnis, Zuwendung, Zuwendung, verbotene |
| Stichwort: | verbotene |
| Leitsatz: | 1. Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 NAbgG ist es allgemein verboten, einem Abgeordneten wegen seines Mandats, d. h. wegen seiner Eigenschaft als Abgeordneter, einen Vorteil zu gewähren, für den er keine wertentsprechende, nicht mit seinem Mandat zusammenhängende Gegenleistung erbringt. Auf die weitergehenden Motive des Leistenden kommt es nicht an. Die nach Satz 2 verbotene "Gehaltsfortzahlung" ohne Arbeitsleistung stellt nur ein Regelbeispiel für das allgemeine Verbot des § 27 Abs. 3 Satz 1 NAbgG dar. 2. § 27 Abs. 3 und 4 NAbgG ist verfassungsgemäß. Die Bestimmung greift insbesondere nicht unzulässig in die Unabhängigkeit des Abgeordneten ein, sondern schützt sie vielmehr. 3. Bei einer nach § 27 Abs. 3 Satz 2 NAbgG unzulässigen "Gehaltsfortzahlung" ist nur der Nettobetrag abzuführen, d.h. darauf enrichtete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind abzuziehen. Dies gebietet bei der gegenwärtigen Gesetzeslage im Wege der verfassungskonformern Auslegung jedenfalls der Bestimmtheitsgrundsatz. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 2/07 | |
| Rechtsgebiete: | AbgG, GG, NAbgG, NV, VwGO |
| Schlagworte: | Abführung, Abgeordneter, Abgeordneter, Unabhängigkeit, Bestimmtheitsgebot, Bestimmtheitsgrundsatz, Bruttoarbeitseinkommen, Bruttoarbeitsentgelt, Landtagsabgeordneter, Leistungsbescheid, Unabhängigkeit, Vergütung, Verwaltungsaktbefugnis, Zuwendung, Zuwendung, verbotene |
| Stichwort: | verbotene |
| Leitsatz: | 1. Nach § 27 Abs. 3 Satz 1 NAbgG ist es allgemein verboten, einem Abgeordneten wegen seines Mandats, d.h. wegen seiner Eigenschaft als Abgeordneter, einen Vorteil zu gewähren, für den er keine wertentsprechende, nicht mit seinem Mandat zusammenhängende Gegenleistung erbringt. Auf die weitergehenden Motive des Leistenden kommt es nicht an. Die nach Satz 2 verbotene "Gehaltsfortzahlung" ohne Arbeitsleistung stellt nur ein Regelbeispiel für das allgemeine Verbot des § 27 Abs. 3 Satz 1 NAbgG dar. 2. § 27 Abs. 3 und 4 NAbgG ist verfassungsgemäß. Die Bestimmung greift insbesondere nicht unzulässig in die Unabhängigkeit des Abgeordneten ein, sondern schützt sie vielmehr. 3. Bei einer nach § 27 Abs. 3 Satz 2 NAbgG unzulässigen "Gehaltsfortzahlung" ist nur der Nettobetrag abzuführen, d.h. darauf entrichtete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind abzuziehen. Dies gebietet bei der gegenwärtigen Gesetzeslage im Wege der verfassungskonformen Auslegung jedenfalls der Bestimmtheitsgrundsatz. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 1/07 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StVO, StVG |
| Schlagworte: | Analogie, verbotene, BußgeldkatalogVO, vergleichbarer Verstoß, Bezugnahme |
| Stichwort: | verbotene |
| Leitsatz: | Es handelt sich nicht um verbotene, unzulässige Analogie zu Lasten des Betroffenen, wenn der Tatrichter hinsichtlich der Geldbuße für einen in der BußgeldkatalogVO nicht geregelten Verstoß auf einen vergleichbaren Verstoß der BußgeldkatalogVO abstellt. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 896/06 | |
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