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Verbot strafbarer Ehrverletzung und sittenwidriger Wahlbeeinflussung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 A 1.06 vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:BGleiG, VwGO
Schlagworte:Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst, Wahlanfechtung, erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, Wahlwerbung der Kandidatinnen, Verbot strafbarer Ehrverletzung und sittenwidriger Wahlbeeinflussung, achtungs- und vertrauenswahrendes Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot
Stichwort:Verbot strafbarer Ehrverletzung und sittenwidriger Wahlbeeinflussung
Leitsatz:1. Über die Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin beim Bundesnachrichtendienst entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz.

2. Wahlwerbung der Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten unterliegt neben den Verboten strafbarer Ehrverletzung und sittenwidriger Wahlbeeinflussung sowie der nachhaltigen Beeinträchtigung des Dienstbetriebs auch dem dienstrechtlichen achtungs- und vertrauenswahrenden Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot; dessen Reichweite wird seinerseits durch den weitgesteckten Rahmen der gesetzlichen Aufgabenstellung und das Prinzip der demokratischen Persönlichkeitswahl eingeschränkt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 A 1.06




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