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Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 14.05 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:TierSchG
Schlagworte:Tierschutz, Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung
Stichwort:Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung
Leitsatz:Der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, für Zwecke der Hundeausbildung ist gemäß § 3 Nr. 11 TierSchG verboten. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall, sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 14.05




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