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Verbot der Dienstgeschäfte

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OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 2 M 156/08 vom 25.11.2008

Rechtsgebiete:LBG M-V
Schlagworte:Verbot der Dienstgeschäfte, zwingende dienstliche Gründe, Ermittlungsverfahren
Stichwort:Verbot der Dienstgeschäfte
Leitsatz:Für ein Verbot der Dienstgeschäfte, das darauf gestützt wird, der Beamte habe eine Straftat begangen, bestehen jedenfalls dann keine zwingenden dienstlichen Gründe, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine strafgerichtliche Verurteilung zu erwarten ist.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 156/08




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