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Verbot der bedingten Abtretung von Ansprüchen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 30.08 vom 25.05.2009

Rechtsgebiete:AusglLeistG, EntschG, VermG
Schlagworte:Bedingungsverbot, Verbot der bedingten Abtretung von Ansprüchen, Abtretung gesetzlich entstandener Ausgleichsleistungsansprüche, entsprechende Anwendung
Stichwort:Verbot der bedingten Abtretung von Ansprüchen
Leitsatz:Das Verbot bedingter Abtretungen von vermögensrechtlichen Ansprüchen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Teils. 2 VermG) ist im Ausgleichsleistungsrecht jedenfalls dann nicht gemäß § 6 Abs. 2 AusglLeistG entsprechend anzuwenden, wenn es eine nicht formbedürftige Abtretung nicht grundstücksbezogener Ansprüche auf Ausgleichsleistungen betrifft.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.08




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