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Verbleibensvoraussetzungen bei Betriebsaufspaltung mit lediglich mittelbarer personeller Verflechtung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 82/05 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung - Verbleibensvoraussetzungen bei Betriebsaufspaltung mit lediglich mittelbarer personeller Verflechtung - Finanzierungszusammenhang
Stichwort:Verbleibensvoraussetzungen bei Betriebsaufspaltung mit lediglich mittelbarer personeller Verflechtung
Leitsatz:1. Das Bilanzierungswahlrecht zur Bildung einer im Wege der Bilanzänderung nachträglich in Anspruch genommenen Ansparrücklage kann nur dadurch ausgeübt werden, dass ein entsprechender Passivposten in der geänderten Bilanz ausgewiesen wird.

2. Die Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 2 Nr. 2 EStG sind auch dann erfüllt, wenn die personelle Verflechtung zwischen der als Nutzerin der Wirtschaftsgüter vorgesehenen Betriebs-GmbH und dem investierenden Besitzunternehmen lediglich über eine mittelbare Beteiligung der Gesellschafter des Besitzunternehmens an der Betriebs-GmbH gegeben ist.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 82/05




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