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Verbleib von geringeren Punktwerten für restliche Leistungen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 25/05 R vom 08.02.2006

Rechtsgebiete:GG, SGB V
Schlagworte:Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung, Honorarverteilungsmaßstab, Verwendung des größten Teils des Gesamtvergütungsvolumens für Honorierung zu vollen Punktwerten, Verbleib von geringeren Punktwerten für restliche Leistungen, Gestaltungsfreiheit, keine Besitzstandswahrung für Vertrags(zahn)ärzte, Begründungspflicht, Normgeber, Einzelleistungsvergütungsobergrenzen für verschiedene Fachgruppen
Stichwort:Verbleib von geringeren Punktwerten für restliche Leistungen
Leitsatz:Ein Honorarverteilungsmaßstab darf vorsehen, dass der größte Teil des Gesamtvergütungsvolumens für eine Honorierung zu vollen Punktwerten verwendet wird und für die restlichen Leistungen lediglich geringe Punktwerte verbleiben.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 25/05 R




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