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Verbindung von Innenbereichssatzungen

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 1054/08 vom 08.04.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Abwägungsgebot, einzelne Außenbereichsflächen, Ergänzungssatzung, Ortsteil, Verbindung von Innenbereichssatzungen, Verfahrensanforderungen
Stichwort:Verbindung von Innenbereichssatzungen
Leitsatz:1. Der Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erfordert eine Abwägung der privaten und öffentlichen Belange.

2. Im Falle der Verbindung verschiedener Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB richtet sich das Aufstellungsverfahren nach der Satzung mit den höchsten Verfahrensanforderungen.

3. Der Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB setzt voraus, dass die einzubeziehenden Außenbereichsflächen an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil angrenzen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 1054/08




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