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Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Gläubiger

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 19.06 vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:EV, VZOG, VermG
Schlagworte:Vermögenszuordnung, öffentliche Restitution, Rückübertragung, Vermögenszuordnung, Unternehmensrestitution, Unternehmensresterestitution, Zuordnung von Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Gläubiger, quotale Zurechnung
Stichwort:Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Gläubiger
Leitsatz:§ 6 Abs. 6a Satz 2 VermG ist im Bereich der Vermögenszuordnung im Regelfall in der Weise Rechnung zu tragen, dass die Zuordnungsbehörde dem Rückgabeberechtigten gleichzeitig mit dem restituierten Vermögensgegenstand auch die zugehörigen Verbindlichkeiten zuordnet.

§ 6 Abs. 6a Satz 2 Teilsatz 5 VermG ist im Vermögenszuordnungsrecht nicht anwendbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 19.06




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