JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verbindlichkeiten
| Rechtsgebiete: | ZPO, SGB XII, BSHG |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Kostenbeteiligung, Abfindung, Vermögen, Einsatz, Verbindlichkeiten, Tilgung, Darlegungslast |
| Stichwort: | Verbindlichkeiten |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 151/08 | |
| Rechtsgebiete: | NS-VEntschG, EntschG |
| Schlagworte: | Bemessungsgrundlage, Reinvermögensermittlung, Schätzung, Verbindlichkeiten, langfristige, dinglich gesicherte -, Entschädigung |
| Stichwort: | Verbindlichkeiten |
| Leitsatz: | In Fällen, in denen die Bemessungsgrundlage nach § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 3 EntschG zu schätzen ist, gilt § 3 Abs. 4 EntschG entsprechend und findet nach Maßgabe von § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG Anwendung, wenn als Grundlage der Schätzung Erkenntnisse über Verbindlichkeiten im Sinne des § 3 Abs. 4 EntschG und die Zeit ihrer Entstehung vorhanden sind. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 9.07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe-Abfindung, Verbindlichkeiten, Vorbringen in der Beschwerdeinstanz |
| Stichwort: | Verbindlichkeiten |
| Leitsatz: | 1. Eine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung ist bei der Prozesskostenhilfebewilligung als einzusetzendes Vermögen i. S. von § 115 Abs. 3 ZPO grundsätzlich zu berücksichtigen (wie BAG, Beschluss vom 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 -, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO; LAG Köln, Beschluss vom 28.06.2007 - 14 Ta 122/07 -). 2. Verbindlichkeiten aus der Zeit vor dem PKH-Antrag können besondere Belastungen i. S. von § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO darstellen, wobei sie der Antragsteller auch tatsächlich tilgen muss, um sie absetzen zu können. 3. Die Vorschrift des § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO, wonach die Beschwerde auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden kann, ist - nicht anders als § 570 ZPO a. F. - auch im Verfahren der Prozesskostenhilfebeschwerde uneingeschränkt anwendbar. Im Beschwerdeverfahren nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO sind daher auch solche Belastungen berücksichtigungsfähig, die bereits bei der Antragstellung bestanden haben, von der Partei aber zunächst nicht angegeben worden sind (im Anschluss an LAG Köln, Beschluss vom 04.04.2000 - 13 (3) Ta 43/00 -, zu § 570 ZPO a. F.). |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 11 Ta 313/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EntschG, NS-VEntschG |
| Schlagworte: | Bemessungsgrundlage für Entschädigung, Betriebsgrundstück, Einheitswert, Ersatzeinheitswert, Entschädigung, NS-Verfolgte, Reinvermögensbewertung, Unternehmensentschädigung, Verbindlichkeiten, Berücksichtigung langfristiger-, verfolgungsbedingte Verbindlichkeiten |
| Stichwort: | Verbindlichkeiten |
| Leitsatz: | Bei der Unternehmensentschädigung sind langfristige Verbindlichkeiten, die auf einem Betriebsgrundstück lasten, nach § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG dann nicht oder nur zur Hälfte ihres zum Zeitpunkt der Schädigung valutierenden Nennwertes zu berücksichtigen, wenn kein verwertbarer Einheitswert oder Ersatzeinheitswert vorhanden und der Wert des Betriebsgrundstückes nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EntschG festzustellen ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.06 | |
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