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Verbindlichkeiten

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 151/08 vom 23.09.2008

Rechtsgebiete:ZPO, SGB XII, BSHG
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Kostenbeteiligung, Abfindung, Vermögen, Einsatz, Verbindlichkeiten, Tilgung, Darlegungslast
Stichwort:Verbindlichkeiten
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 151/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 9.07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:NS-VEntschG, EntschG
Schlagworte:Bemessungsgrundlage, Reinvermögensermittlung, Schätzung, Verbindlichkeiten, langfristige, dinglich gesicherte -, Entschädigung
Stichwort:Verbindlichkeiten
Leitsatz:In Fällen, in denen die Bemessungsgrundlage nach § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 3 EntschG zu schätzen ist, gilt § 3 Abs. 4 EntschG entsprechend und findet nach Maßgabe von § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG Anwendung, wenn als Grundlage der Schätzung Erkenntnisse über Verbindlichkeiten im Sinne des § 3 Abs. 4 EntschG und die Zeit ihrer Entstehung vorhanden sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 9.07

LAG-KOELN – Beschluss, 11 Ta 313/07 vom 24.10.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe-Abfindung, Verbindlichkeiten, Vorbringen in der Beschwerdeinstanz
Stichwort:Verbindlichkeiten
Leitsatz:1. Eine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung ist bei der Prozesskostenhilfebewilligung als einzusetzendes Vermögen i. S. von § 115 Abs. 3 ZPO grundsätzlich zu berücksichtigen (wie BAG, Beschluss vom 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 -, AP Nr. 6 zu § 115 ZPO; LAG Köln, Beschluss vom 28.06.2007 - 14 Ta 122/07 -).

2. Verbindlichkeiten aus der Zeit vor dem PKH-Antrag können besondere Belastungen i. S. von § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO darstellen, wobei sie der Antragsteller auch tatsächlich tilgen muss, um sie absetzen zu können.

3. Die Vorschrift des § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO, wonach die Beschwerde auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden kann, ist - nicht anders als § 570 ZPO a. F. - auch im Verfahren der Prozesskostenhilfebeschwerde uneingeschränkt anwendbar. Im Beschwerdeverfahren nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO sind daher auch solche Belastungen berücksichtigungsfähig, die bereits bei der Antragstellung bestanden haben, von der Partei aber zunächst nicht angegeben worden sind (im Anschluss an LAG Köln, Beschluss vom 04.04.2000 - 13 (3) Ta 43/00 -, zu § 570 ZPO a. F.).
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 11 Ta 313/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 2.06 vom 27.07.2006

Rechtsgebiete:GG, EntschG, NS-VEntschG
Schlagworte:Bemessungsgrundlage für Entschädigung, Betriebsgrundstück, Einheitswert, Ersatzeinheitswert, Entschädigung, NS-Verfolgte, Reinvermögensbewertung, Unternehmensentschädigung, Verbindlichkeiten, Berücksichtigung langfristiger-, verfolgungsbedingte Verbindlichkeiten
Stichwort:Verbindlichkeiten
Leitsatz:Bei der Unternehmensentschädigung sind langfristige Verbindlichkeiten, die auf einem Betriebsgrundstück lasten, nach § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG dann nicht oder nur zur Hälfte ihres zum Zeitpunkt der Schädigung valutierenden Nennwertes zu berücksichtigen, wenn kein verwertbarer Einheitswert oder Ersatzeinheitswert vorhanden und der Wert des Betriebsgrundstückes nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EntschG festzustellen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.06


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