JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verbesserungsmaßnahme
| Rechtsgebiete: | AO, KAG Bbg |
| Schlagworte: | Beitragsrecht (Verbesserungsbeitrag für Reinigungsleistung einer Kläranlage), Verbesserungsmaßnahme, Begriff, funktional qualitativ vorteilhafte Veränderung der Einrichtung, Maßstab, Abgleich mit bisherigem "Herstellungsprogramm", Differenzierung zwischen Verbesserungs- und Herstellungsmaßnahme, maßgeblicher Zeitpunkt: Entscheidung über die Durchführung der Verbesserungsmaßnahme, zur Anschlussbeitragspflicht sog. altangeschlossener (d. h. bis zur Schaffung kommunaler Abwasserentsorgungseinrichtungen schon zu DDR-Zeiten technisch angeschlossener) Grundstücke (Fortführung U. v. 05.12.2001 - 2 A 611/00 -), kein Verbesserungsbeitrag für altangeschlossene Grundstücke, wenn Entscheidung über Verbesserung bereits vor Entstehung der sachlichen Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag getroffen wurde, keine Umgehung der Festsetzungsverjährung für Anschlussbeitrag durch gesonderten Verbesserungsbeitrag |
| Stichwort: | Verbesserungsmaßnahme |
| Leitsatz: | 1. Eine beitragsfähige Verbesserungsmaßnahme der zentralen Schmutzwasserbeseitigung setzt grundsätzlich eine qualitative Veränderung der bestehenden öffentlichen Entsorgungseinrichtung zum Vorteil der daran angeschlossenen Grundstücke voraus. 2. Der Bau einer Kläranlage, die erstmals eine biologische Reinigung des Abwassers ermöglicht, kann - vorbehaltlich der Abgrenzung zum Herstellungsbeitrag - die Erhebung eines Verbesserungsbeitrages rechtfertigen. 3. Der Aufwand für die Erstellung bestimmter technischer Anlagen einer leitungsgebundenen herstellungsbeitragspflichtigen Einrichtung, die sich qualitativ als vorteilsrelevante Verbesserung der Einrichtung darstellen, kann durch Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge finanziert werden. a) Eine Finanzierung dieses Aufwandes durch Erhebung von Beiträgen für die Herstellung der Einrichtung insgesamt erfolgt von dem Zeitpunkt an, von dem an die Erstellung der betreffenden technischen Anlagen zu dem zu realisierenden Gesamtkonzept der Einrichtung gehört. b) Für Grundstücke, für die die Herstellungsbeitragspflicht vor diesem Zeitpunkt entstanden ist, erfolgt die Finanzierung durch Verbesserungsbeiträge. c) Gehört die Errichtung der betreffenden technischen Anlagen schon in dem Zeitpunkt zum Herstellungskonzept der herstellungsbeitragspflichtigen Einrichtung, in dem erstmals die sachliche Beitragspflicht für die Herstellung der Einrichtung entstand, scheidet die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen aus. Das gilt auch dann, wenn die satzungsgemäß zu erhebenden Herstellungsbeiträge verjährt sind. |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 2 A 733/03 | |
| Rechtsgebiete: | FStrAbG |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Bedarfsplan, Planrechtfertigung, Verbesserungsmaßnahme |
| Stichwort: | Verbesserungsmaßnahme |
| Leitsatz: | Mit dem Gebot in § 3 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG), einzelne Verbesserungsmaßnahmen auf die Maßnahmen abzustimmen, die aufgrund des Bedarfsplans ausgeführt werden, soll vermieden werden, dass Verbesserungsmaßnahmen ohne Berücksichtigung eines in absehbarer Zeit geplanten vollen Ausbaus durchgeführt werden. Dieses gesetzgeberische Ziel kann je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls auch dann beachtet worden sein, wenn eine Fahrbahnverbreiterung sowie die Schaffung eines kreuzungsfreien Anschlusses auf einer vorhandenen innerörtlich verlaufenden Trasse planfestgestellt werden, obwohl bei späterer Verwirklichung des Bedarfsplans eine Umfahrung dieser Ortschaft zu erwarten ist. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 32.01 | |
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