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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 46.03 vom 25.11.2004

Rechtsgebiete:Personalanpassungsgesetz 2001, VwGO
Schlagworte:Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung, Antrag, Belange der Bundeswehr, Berufssoldat, dienstliche Interessen, Einverständnis zur Versetzung in den Ruhestand, Ermessen, Gleichheitssatz, Klagebefugnis, Personalanpassungsgesetz, Personalstruktur, Personalstrukturmodell, Ruhestand, Statusänderung, subjektiv öffentliches Recht, Verbesserung der Personalstruktur, Versetzung in den Ruhestand, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
Stichwort:Verbesserung der Personalstruktur
Leitsatz:Ein Berufssoldat hat keinen Anspruch darauf, nach den Bestimmungen des Personalanpassungsgesetzes (2001) vorzeitig in den Ruhestand versetzt zu werden.

Der Anspruch des Soldaten auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag auf vorzeitige Zurruhesetzung beschränkt sich auf die Beachtung des Gleichheitssatzes. Das Personalanpassungsgesetz gibt keinen Anspruch auf Berücksichtigung persönlicher Interessen des Soldaten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 46.03




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