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Verbandsgründung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 191/06 vom 16.11.2006

Rechtsgebiete:KAG-LSA, VwVfG, AO
Schlagworte:Nacherhebung, Anschlussbeitrag, Verwaltungsakt, Nichtigkeit, Zuständigkeit, Verbandsgründung, unwirksame Verzinsung, Verwirkung
Stichwort:Verbandsgründung
Leitsatz:Eine Nacherhebung ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern von Gesetzes wegen und nach dem maßgeblichen Satzungsrecht geboten. Ist ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden, ist der Zweckverband verpflichtet, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung durch Bescheid auch entsprechende Nachforderungen geltend zu machen, um so den bestehenden Beitragsanspruch voll auszuschöpfen. Insoweit steht selbst die Bestandskraft eines vorhergehenden Beitragsbescheides, der seinem Regelungsgehalt nach einen Beitragsanspruch nicht voll ausschöpft, einer Nacherhebung durch einen weiteren (selbständigen) Bescheid nicht entgegen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 191/06



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 352/03 vom 18.11.2003

Rechtsgebiete:LSA-VwVfG, LSA-GKG
Schlagworte:Verbandsgründung, wirksame, Zweckverband, Gründung, wirksame, Feststellung, Rechtsgrundlage, Rücknahme, Jahresfrist, Fristbeginn, Fristauslösung, Anhörung, Entscheidungsmaterial, vollständiges
Stichwort:Verbandsgründung
Leitsatz:1.Für die Feststellung der Kommunalaufsicht durch Verwaltungsakt, ein Zweckverband sei wirksam gegründet worden, fehlt es an einer Rechtsgrundlage.

2.Der deshalb rechtswidrige Feststellungs-Verwaltungsakt kann nach den Regeln des § 48 VwVfG LSA zurückgenommen werden.

3.Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA beginnt erst zu laufen, wenn der Behörde die für die Rücknahme-Entscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind. Ist eine Anhörung verfügt, so kommt es nicht darauf an, ob die Stellungnahme noch maßgebliche Gesichtspunkte tatsächlich enthält, sondern es reicht aus, dass sie sie hatte enthalten können.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 352/03

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 380/03 vom 18.11.2003

Rechtsgebiete:LSA-VwVfG, LSA-GKG
Schlagworte:Verbandsgründung, wirksamem, Zweckverband, Gründung, wirksame, Feststellung, Rechtsgrundlage, Rücknahme, Jahresfrist, Fristbeginn, Fristauslösung, Anhörung, Entscheidungsmaterial, vollständiges
Stichwort:Verbandsgründung
Leitsatz:1.Für die Feststellung der Kommunalaufsicht durch Verwaltungsakt, ein Zweckverband sei wirksam gegründet worden, fehlt es an einer Rechtsgrundlage.

2.Der deshalb rechtswidrige Feststellungs-Verwaltungsakt kann nach den Regeln des § 48 VwVfG LSA zurückgenommen werden.

3.Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG LSA beginnt erst zu laufen, wenn der Behörde die für die Rücknahme-Entscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind. Ist eine Anhörung verfügt, so kommt es nicht darauf an, ob die Stellungnahme noch maßgebliche Gesichtspunkte tatsächlich enthält, sondern es reicht aus, dass sie sie hatte enthalten können.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 380/03


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