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Verbandsgemeindeumlage

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 C 11333/07.OVG vom 11.08.2008

Rechtsgebiete:GemO, LFAG
Schlagworte:Sonderumlage, Verbandsgemeindeumlage, dringendes öffentliches Interesse, dringend, öffentlich, Interesse, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsaufgabe, Aufgabenübernahme, Aufgabenwahrnehmung, Aufgabe, Zuständigkeit, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehr, Tourismus
Stichwort:Verbandsgemeindeumlage
Leitsatz:1. Ein im Sinne des § 67 Abs. 3 Satz 1 GemO dringendes öffentliches Interesse an der Übernahme der Fremdenverkehrsförderung durch die Verbandsgemeinde besteht dann, wenn Ortsgemeinden ihrer Aufgabenverantwortung nicht (mehr) gerecht werden, die Wahrnehmung der Aufgabe auf der Ebene der Verbandsgemeinde aber dem jedenfalls weit überwiegenden Teil der Ortsgemeinden einen nennenswerten Vorteil bringen wird.

2. Hat die Verbandsgemeinde die Zuständigkeit für die Fremdenverkehrsförderung nicht gemäß § 67 Abs. 3 GemO wirksam von den Ortsgemeinden übernommen, kann sie für die Wahrnehmung dieser Aufgabe keine Sonderumlage im Sinne des § 26 Abs. 2 LFAG erheben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 C 11333/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 C 11426/06.OVG vom 28.02.2007

Rechtsgebiete:GG, GemO, SGB VIII, JFG
Schlagworte:Haushaltssatzung, Haushaltsplan, Verpflichtungsermächtigung, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Verbandsgemeindeumlage, Umlage, Umlagesatz, Zuständigkeit, Zuständigkeitsübernahme, Aufgabenübernahme, Jugendherberge, überörtlicher Fremdenverkehr, Fremdenverkehr, Jugendhilfe Jugendarbeit, Jugendförderung
Stichwort:Verbandsgemeindeumlage
Leitsatz:Eine Verbandsgemeinde, die von den Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 3 GemO die Zuständigkeit für "überörtliche Maßnahmen im Bereich des Fremdenverkehrs" übernommen hat, ist befugt, die Sanierung einer in ihrem Gebiet befindlichen Jugendherberge finanziell zu fördern.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 C 11426/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11072/06.OVG vom 22.09.2006

Rechtsgebiete:VwGO, GemO, LFAG
Schlagworte:Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde, Umlage, Verbandsgemeindeumlage, Umlagesatz, Haushalt, Haushaltssatzung, Rechtsschutzinteresse, qualifiziertes Rechtsschutzinteresse, Rechtsschutz, vorläufiger Rechtsschutz, vorbeugender Rechtsschutz
Stichwort:Verbandsgemeindeumlage
Leitsatz:Macht eine Ortsgemeinde geltend, der Haushaltsplan einer Verbandsgemeinde enthalte Ausgaben für verbandsgemeindefremde Aufgaben und das dem Verbandsgemeindeumlagesatz zugrunde liegende Umlagesoll sei deshalb rechtsfehlerhaft festgesetzt, so stehen ihr die Rechtsschutzalternativen eines Normenkontrollverfahrens gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen den in der Haushaltssatzung festgesetzten Umlagesatz sowie einer Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO gegen den Bescheid zur Festsetzung der auf die Ortsgemeinde entfallenden Verbandsgemeindeumlage zur Verfügung. Darüber hinaus kann sie jeweils um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 47 Abs. 6 bzw. § 80 Abs. 5 VwGO nachsuchen. Es fehlt hingegen an einem erforderlichen qualifizierten Rechtsschutzinteresse für die Gewährung zusätzlichen vorbeugenden Rechtsschutzes im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11072/06.OVG


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