JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verantwortung für Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Absätze 1 und 2 BBodSchG
| Rechtsgebiete: | VwGO, KrW-/AbfG, BBodSchG, BBodSchVO |
| Schlagworte: | Abfallrecht, stillgelegte Deponie, Untersuchung auf Altlast, Verantwortung für Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Absätze 1 und 2 BBodSchG, Verhältnis von Abfall- und Bodenschutzrecht |
| Stichwort: | Verantwortung für Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Absätze 1 und 2 BBodSchG |
| Leitsatz: | 1. Eine vor Inkrafttreten der Neufassung des § 36 KrW-/AbfG stillgelegte Deponie ist "stillgelegt" im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG und folglich nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu behandeln, wenn sie tatsächlich endgültig stillgelegt ist, die Stilllegung der zuständigen Behörde angezeigt worden ist und behördliche Maßnahmen in Bezug auf die Stilllegung zunächst nicht mehr zu erwarten waren. 2. "Orientierende Untersuchungen", die den Anfangsverdacht einer schädlichen Bodenveränderung überprüfen sollen, obliegen nach § 9 Abs. 1 BBodSchG der zuständigen Behörde. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 20 CS 03.103 | |
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