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Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 2.99 vom 01.07.1999

Rechtsgebiete:GG, VermG
Schlagworte:Enteignung von ausländischem Vermögen in der ehemaligen DDR, tatsächliche Entschädigungslosigkeit der Enteignung, Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Stichwort:Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Leitsatz:Leitsatz:

Die Bundesrepublik Deutschland muß für eine in der ehemaligen DDR vorgenommene und tatsächlich entschädigungslos gebliebene Enteignung von ausländischem Vermögen völkerrechtlich nicht in der Weise einstehen, daß sie die Enteignung rückgängig zu machen hat.

Beschluß des 7. Senats vom 1. Juli 1999 - BVerwG 7 B 2.99 -

I. VG Dresden vom 11.09.1998 - Az.: VG 6 K 2343/96 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 2.99




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