JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Veranlassung durch die Behörde
| Rechtsgebiete: | GSG |
| Schlagworte: | Sicherheitstechnische Überprüfung, Anordnung gegenüber dem Hersteller, Veranlassung durch die Behörde, Verfahrensermessen, Kosten einer Untersuchungsstelle, Kostentragung des Herstellers, Kostenbescheid |
| Stichwort: | Veranlassung durch die Behörde |
| Leitsatz: | Veranlasst die zuständige Behörde eine sicherheitstechnische Überprüfung nach dem Gerätesicherheitsgesetz (jetzt: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: GPSG) durch eine hierfür gebildete sachverständige Stelle, kann sie die bei dieser angefallenen Kosten gemäß § 7 Abs. 3 GSG (jetzt: § 8 Abs. 7 GPSG) gegen den Pflichtigen auch dann geltend machen, wenn sie selbst der sachverständigen Stelle nicht vergütungspflichtig ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 46.07 | |
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