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Veranlassung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 13/09 vom 03.04.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Erledigung, Ermessen, Billigkeit, Klageerhebung, Veranlassung, Beweislast
Stichwort:Veranlassung
Leitsatz:Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 ZPO - hier: keine Veranlassung zur Erhebung der Klage - liegt bei dem Beklagten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 13/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 145/08 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Abschiebung, Nichtdurchführung, Abschiebungshaft, Abschiebungskosten, Veranlassung
Stichwort:Veranlassung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 145/08

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 WF 229/01 vom 07.12.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Anerkenntnis, sofortige, Klage, Veranlassung
Stichwort:Veranlassung
Leitsatz:Hat der Unterhaltsschuldner Anlaß zur Klage auf Unterhalt gegeben (hier: vergebliche Aufforderung zur Titulierung des anerkannten Betrages), erstreckt sich dies auch auf erst im Laufe des Verfahrens veranlaßte Erhöhung der Klage (nächste Altersstufe des Kindes).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 WF 229/01

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 12.98 vom 25.08.1999

Rechtsgebiete:GG, BImSchG
Schlagworte:Prüfung einer Emissionserklärung, landesrechtliche Verwaltungsgebühr, Sperrwirkung durch BImSchG, Äquivalenzprinzip, Gebührenbegriff, überwiegendes öffentliches Interesse an der Verwaltungstätigkeit, Veranlassung, individuelle Zurechenbarkeit.
Stichwort:Veranlassung
Leitsatz:Leitsätze:

Ein Beschluß, mit dem gemäß § 130 a VwGO über die Berufung entschieden wird, muß zwar keinen förmlichen Tatbestand, aber - sei es durch Bezugnahme, sei es durch Wiedergabe der wesentlichen Tatsachen im Rahmen der rechtlichen Ausführungen - ausreichende Feststellungen enthalten, die die tatsächliche Grundlage der Berufungsentscheidung für die Prozeßbeteiligten und das Revisionsgericht hinreichend sicher kennzeichnen.

Die nach nordrhein-westfälischem Landesrecht vorgesehene Gebührenerhebung für die Entgegennahme und Prüfung einer Emissionserklärung gemäß § 27 Abs. 1 BImSchG wird durch die bundesrechtliche Kostenregelung in § 52 Abs. 4 BImSchG nicht ausgeschlossen.

§ 52 Abs. 4 BImSchG regelt nicht die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme und Überprüfung einer Emissionserklärung gemäß § 27 Abs. 1 BImSchG ist mit bundesverfassungsrechtlichen Gebührengrundsätzen vereinbar.

Urteil des 8. Senats vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 -

I. VG Arnsberg vom 08.07.1997 - Az.: VG 11 K 4434/96 -
II. OVG Münster vom 12.01.1998 - Az.: OVG 9 A 3889/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 12.98


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