JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Veräußerungsverbot
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Pfändung, Pfändungspfandrecht, Pfandrecht, Forderungspfändung, Forderung, Verstrickung, Schadenersatz, Schadensersatz, Veräußerungsverbot, Abtretungsverbot |
| Stichwort: | Veräußerungsverbot |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 17 U 31/06 | |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Schlagworte: | Notarkosten für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags: Negative Bauverpflichtung, Veräußerungsverbot, Bewertung von Bauverpflichtung und Veräußerungsverbot, Geschäftswert der Überwachung der Kaufpreiszahlung |
| Stichwort: | Veräußerungsverbot |
| Leitsatz: | 1. Stellt sich eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene Bauverpflichtung oder ein vereinbartes Veräußerungsverbot als selbständige Leistung des Käufers mit eigenem Wert dar, so ist ihr Wert bei der Geschäftswertberechnung dem Kaufpreis hinzuzurechnen. 2. Enthält der Kaufvertrag eine Sanktion für den Fall, daß das Grundstück nicht innerhalb einer bestimmten Zeit bebaut wird, so liegt darin die stillschweigende Vereinbarung einer Bauverpflichtung ("negative" Bauverpflichtung). 3. Ausdrücklich vereinbarte und stillschweigend vereinbarte Bauverpflichtung ("positive" und "negative" Bauverpflichtung) sind wesensgleich und deshalb bei der Wertfestsetzung gleich zu behandeln. 4. Werden mit der vom Käufer übernommenen Bauverpflichtung wirtschaftliche Ziele verfolgt, so ist ihr Wert unter Zugrundelegung des Verkäuferinteresses nach freiem Ermessen zu bestimmen. 5. Der Geschäftswert der Überwachung der Kaufpreiszahlung durch den Notar bemisst sich als Teil des Kaufpreises; der Wert weiterer Leistungen des Käufers bleibt unberücksichtigt. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 47/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO, KO |
| Schlagworte: | Konkurs, Veräußerungsverbot, Einzelzwangsvollstreckung, Rückschlagsperre |
| Stichwort: | Veräußerungsverbot |
| Leitsatz: | Die sogenannte Rückschlagsperre des § 88 InsO gilt nicht entsprechend in Konkursverfahren, die vor dem 01.01.1999 eröffnet worden sind. Das allgemeine Veräußerungsverbot nach § 106 Abs. 1 Satz 3 KO hat nur die Bedeutung eines relativen Verfügungsverbotes nach den §§ 135, 136 BGB mit der Folge, dass es nach § 888 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden kann. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 141/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB, EV, GG, TreuhG, VwGO, VZOG |
| Schlagworte: | Klagebefugnis, Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis, Anwartschaftsrecht, dingliches, Finanzvermögen (MfS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Finanzvermögen, Zuführung zu neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken, Zweck, sozialer, sozialer Zweck, "Wegerwerb" eines Vermögensgegenstands aus Volksvermögen, Volksvermögen, Erwerb von - vor Zuordnung, Unwirksamkeit (eines Erwerbs i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG), Feststellung der Unwirksamkeit, Erwerb, Unwirksamkeit, Verfügungsbefugnis, entfallene - bei Vollendung einer Grundstücksveräußerung, Grundstücksveräußerung, "schwebende" im Beitrittszeitpunkt, Beitritt der DDR und "schwebende" Grundstücksveräußerung, gestreckter Erwerbstatbestand, Eintragung im Grundbuch, fehlende - zum Beitrittszeitpunkt, Grundbucheintragung, Gemeinde, Rat der Gemeinde, Kommunalverfassung (DDR), Verfügungsverbot, Veräußerungsverbot, Verbot, über volkseigenes Vermögen zu verfügen, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, Heilungsvorschrift, Heilungsvorschrift, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, "Stasi-Vermögen", NVA-Vermögen, Treuhandanstalt, unlautere Machenschaften, Machenschaften, unlautere, gutgläubiger Erwerb, Nichtigkeit (i.S.v. § 68 ZGB), Vermögenszuordnung und Übergang von Verbindlichkeiten, Verbindlichkeit, konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogene -, Eigentumsverschaffungsanspruch gegenüber Zuordnungsberechtigtem, Zuordnungsberechtigter und übergegangene Verbindlichkeit, "dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est". |
| Stichwort: | Veräußerungsverbot |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Zur Klagebefugnis von privaten Erwerbern gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid. 2. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG kann durch die Vermögenszuordnungsbehörde auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR (3. Oktober 1990) durch notariellen Veräußerungsvertrag eingeleiteten und nicht mehr durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Erwerbs eines früher volkseigenen Grundstücks festgestellt werden. 3. Zum Verhältnis der Heilungsvorschriften in Art. 233 § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EGBGB zu Art. 233 § 2 Abs. 2 Satz 3 EGBGB. 4. Unter der Voraussetzung eines nach DDR-Recht gültigen Grundstücksveräußerungsvertrags kann trotz beitrittsbedingt entfallener Verfügungsbefugnis des Veräußerers die Vollendung des Erwerbs auch gegenüber dem Vermögenszuordnungsberechtigten beansprucht werden. Urteil des 3. Senats vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 - I. VG Berlin vom 09.07.1997 - Az.: VG 15 A 481.94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 35.97 | |
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