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Veräußerungserlöse

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 UZ 3534/04 vom 22.11.2005

Rechtsgebiete:VwVfG, AltschuldenhilfG
Schlagworte:Altschuldenhilfegesetz, Rücknahme, Sanierungskosten, Veräußerungserlöse
Stichwort:Veräußerungserlöse
Leitsatz:Von den Veräußerungserlösen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Altschuldenhilfegesetzes sind lediglich diejenigen Sanierungskosten abzusetzen, die für die veräußerten Wohnungen entstanden sind.

Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 des Altschuldenhilfegesetzes steht einer ergänzenden Anwendung des § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht entgegen.

Die Festsetzung des abzuführenden Veräußerungserlöses nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Altschuldenhilfegesetzes ist ein ausschließlich belastender Verwaltungsakt. Für die Rücknahme eines solchen gilt die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG nicht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UZ 3534/04




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