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Veräußerungserlös.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 24.97 vom 27.08.1998

Rechtsgebiete:VZOG
Schlagworte:Betriebsnotwendigkeit von Vermögensgegenständen eines in Liquidation befindlichen Treuhandunternehmens, "asset deal", Veräußerungserlös.
Stichwort:Veräußerungserlös.
Leitsatz:Leitsätze:

Der Restitutionsausschlußgrund der Betriebsnotwendigkeit (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG) kommt Unternehmen nicht zugute, die sich in Liquidation befinden (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

Dies gilt auch im Falle der Veräußerung restitutionsbelasteter Vermögensgegenstände an ein anderes Unternehmen zum Zwecke der Fortführung einzelner Betriebsteile "asset deal".

Die Veräußerung begründet einen Erlösauskehranspruch des Restitutionsberechtigten nach § 13 Abs. 2 VZOG.

Urteil des 3. Senats vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 -

I. VG Berlin vom 02.10.1996 - Az.: VG 15 A 314.95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 24.97




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