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Veräußerungsbeschränkung bei Wohnungseigentum

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 14/05 vom 19.01.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Veräußerungsbeschränkung bei Wohnungseigentum
Stichwort:Veräußerungsbeschränkung bei Wohnungseigentum
Leitsatz:Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bedarf, steht die Zustimmungsbefugnis dem jeweiligen Wohnungseigentümer zu; bei einem Eigentumswechsel vor Eingang des Umschreibungsantrages beim Grundbuchamt wird die von dem Rechtsvorgänger des jeweiligen anderen Wohnungseigentümers erteilte Zustimmung wirkungslos.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 14/05




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