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Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 718/98 vom 26.08.1999

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen
Stichwort:Veräußerung einzelner Lastkraftwagen
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB selbständig übergangsfähiger Betriebsteil setzt voraus, daß innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird. Das Merkmal des Teilzwecks dient nur zur Abgrenzung der organisatorischen Einheit. Im Teilbetrieb müssen nicht andersartige Zwecke als im übrigen Betrieb verfolgt werden.

2. Eine betriebliche Teilorganisation liegt nicht schon dann vor, wenn einzelne Betriebsmittel ständig dem betreffenden Teilzweck zugeordnet sind, auf Dauer in bestimmter Weise eingesetzt werden und dieselben Arbeitnehmer ständig die entsprechenden Arbeiten durchführen.

Aktenzeichen: 8 AZR 718/98
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 26. August 1999
- 8 AZR 718/98 -

I. Arbeitsgericht
Iserlohn
- 4 Ca 4373/96 -
Urteil vom 22. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 18 Sa 1687/97 -
Urteil vom 20. Mai 1998
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 718/98




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