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Veränderungssperre Gorleben

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 LC 53/05 vom 17.07.2008

Rechtsgebiete:AtG, BBergG, GorlebenVSpV, VwGO
Schlagworte:Atomares Endlager, Betriebsplanzulassung, Drittschutz im Bergrecht, Endlager, Endlagererkundung, Rahmenbetriebsplan, Veränderungssperre Gorleben, öffentliches Interesse
Stichwort:Veränderungssperre Gorleben
Leitsatz:1. § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 BBergG entfaltet drittschützende Wirkung zugunsten eines zulässigerweise bereits geführten benachbarten Betriebes.

2. Die überwiegenden öffentlichen Interessen im Sinne des § 48 Abs. 2 S. 1 BBergG müssen nicht in expliziten öffentlich-rechtlichen Verbotsnormen niedergelegt sein.

3. Das öffentliche Interesse an einer Endlagersuche für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle überwiegt das privatnützige Interesse eines Bergbautreibenden an der Salzgewinnung in einem nach gegenwärtigem Erkenntnisstand als Endlager nicht ungeeigneten Salzstock.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 LC 53/05




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