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Veränderung der Brückenkonstruktion

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 12 B 21.07 vom 20.06.2007

Rechtsgebiete:EKRG, BerlStrG
Schlagworte:Sanierung der Berliner Stadtbahn, Brückenbauwerk, Überführung Holzmarktstraße, Veränderung der Brückenkonstruktion, Fundamente der alten Pendelstützen, Planfeststellung, Beseitigungsanordnung nach Berliner Straßenrecht, Vorrang des Eisenbahnkreuzungsrechts
Stichwort:Veränderung der Brückenkonstruktion
Leitsatz:Erzielen die Kreuzungsbeteiligten in einer Kreuzungsvereinbarung keine Einigung über einen umstrittenen Einzelpunkt (die Beseitigung alter Pendelstützenfundamente), so sind sie für die Lösung des Konflikts an das System des Eisenbahnkreuzungsgesetzes gebunden. Dieses sieht die Einleitung eines Kreuzungsrechtsverfahrens nach § 6 EKRG oder unter Verzicht darauf die Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens vor. Der Rückgriff auf straßenrechtliche Regeln des Landesrechts ist demgegenüber ausgeschlossen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 B 21.07




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