JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Veränderung
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, AuslG, VwGO, VwZG |
| Schlagworte: | Abschiebungshindernis, Abwesenheit, allgemeine Gefahren, extreme Gefahrenlage, Rechtskraftwirkung, Sachlage, Sicherheits- und Versorgungslage, Veränderung, Vollmacht, Widerruf, Zustellungsmangel, Zustellungsvorkehrungen |
| Stichwort: | Veränderung |
| Leitsatz: | 1. Einen Asylbewerber trifft kein Verschulden an der Versäumung der Klagefrist, wenn er nach rechts- bzw. bestandskräftigem Abschluss eines anwaltlich geführten Asylverfahrens auch bei einem dreimonatigen Auslandsaufenthalt keine besonderen Zustellungsvorkehrungen für Mitteilungen oder Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Rahmen eines ohne sein Wissen eingeleiteten Widerrufsverfahrens trifft, mit dessen Einleitung er auch nicht rechnen musste. 2. Die abschiebungsrelevante Sicherheits- und Versorgungslage in Afghanistan, insbesondere im Raum Kabul und in der Provinz Paktia, hat sich seit Anfang 2004 bis heute nicht so wesentlich verändert, dass der Widerruf der Feststellung eines Abschiebungshindernisses gemäß § 73 Abs. 3 AsylVfG entgegen der Rechtskraftwirkung eines zugrundeliegenden Urteils möglich wäre; der bloße Zeitablauf oder eine veränderte rechtliche oder tatsächliche Bewertung reichen dafür nicht aus (Anwendung von BVerwG, Urteil vom 18. September 2001 - 1 C 7.01 - BVerwGE 115 S. 118 ff.). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 2021/06.A | |
| Rechtsgebiete: | SGB V, KHG, BPflV, PsychPV |
| Schlagworte: | Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Kontrahierungszwang, Pflegesatzvereinbarung, Gesamtbetrag, Medizinisch leistungsgerechtes Budget, Kappung, Obergrenze, Ausdeckelungstatbestand, Veränderung, Fallzahlen, Vereinbarung, Schiedsstellenfähigkeit, Verhandlungspflicht |
| Stichwort: | Veränderung |
| Leitsatz: | 1. Die Anwendung des Ausdeckelungstatbestandes des § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV kann einer gerichtlichen Überprüfung auch dann zugänglich sein, wenn zwischen den Vertragsparteien eine Vereinbarung über eine Veränderung der Fallzahlen gegenüber dem vorangegangenen Pflegesatzzeitraum nicht zustande kommt. 2. Die Prüfung der Erforderlichkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV für eine Erhöhung der Obergrenze setzt voraus, dass zuvor von den Vertragsparteien oder der Schiedsstelle das medizinisch leistungsgerechte Budget nach § 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BPflV für diesen Pflegesatzzeitraum ermittelt wurde. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1006/06 | |
| Rechtsgebiete: | LBG, StPO |
| Schlagworte: | Aussage zur Sache, Beschuldigter, Beweismittel, Beweiserhebungsverbot, Beweisverwertungsverbot, Hinweispflicht, Ermittlungsverfahren, Veränderung, Verfahrensakte |
| Stichwort: | Veränderung |
| Leitsatz: | Die Veränderung eines Beweismittels (hier: Ausschneiden einzelner Artikel aus einer Zeitung), ohne dies in der (Strafverfahrensakte) Verfahrensakte hinreichend zu dokumentieren, stellt bei einem Beamten der Kriminalpolizei ebenso wenig wie die unterlassene Aufnahme eines Vermerks über ein Gespräch in diese Akte, in welchem der Beschuldigte - möglicherweise einem Beweisverwertungsverbot unterliegende - Angaben zur Sache gemacht hat, eine bloße "Bagatellverfehlung" dar, die disziplinarrechtlich nicht zu ahnden wäre. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, DL 16 S 17/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Schlagworte: | Veränderung, Schallschutz, Anschlussbeschwerde, Kosten, Kostenentscheidung, Erfolglosigkeit, DIN-Normen, Wohnungseigentümer |
| Stichwort: | Veränderung |
| Leitsatz: | 1. Die Einhaltung der DIN-Normen für den Schallschutz im Hochbau schließt regelmäßig eine auf Lärmbelästigung gestützte erhebliche Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG durch eine bauliche Veränderung (hier Unterputzverlegung von Heizungsrohren) aus. 2. Eine unselbständige Anschlussbeschwerde kann auf die Kostenentscheidung beschränkt werden. Da sie sich aber nicht auf den Beschwerdewert auswirkt, führt eine Erfolglosigkeit der Anschlussbeschwerde auch nicht zu einer Kostenbelastung der Anschlussbeschwerdeführer. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 204/03 | |
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