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Veränderte Umstände

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1507/06 vom 21.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BRRG, LVwVfG, UG, LHG
Schlagworte:Anpassung, Ausstattungszusage, Berufungsvereinbarung, Haushaltsvorbehalt, Mindestausstattung, Personalausstattung, Stellenkürzung, Veränderte Umstände, Verteilungsvorbehalt, Vertrauensschutz, Vorhandene Ausstattung, Zusage
Stichwort:Veränderte Umstände
Leitsatz:1. Professoren können die Einhaltung einer von der Hochschule abgegeben Ausstattungszusage grundsätzlich im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs begehren; ihnen steht damit ein mit der Leistungsklage geltend zu machender Rechtsschutz gegen entsprechende Stellenkürzungen zu.

2. Auch der Verteilungsvorbehalt aus § 48 Abs. 5 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes stellt die Bindungswirkung einer zugesagten Ausstattung nicht ins Belieben hochschulinterner Entscheidungen. Die Neuverteilung von Stellen und Mitteln setzt vielmehr eine Berücksichtigung bereits abgegebener Zusagen voraus und lässt deren Bruch nur zur Verwirklichung höherwertiger Interessen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1507/06



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 9.07 vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss, Auflage, Zuwiderhandlung, Verstoß, Vollzug, Grundstückseigentümer, Rechtsverletzung
Stichwort:Veränderte Umstände
Leitsatz:1. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine in einem Planfeststellungsbeschluss enthaltene Auflage stellt keinen veränderten Umstand i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar, weil Maßnahmen im Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses nicht dessen Rechtmäßigkeit berühren.

2. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine zum Schutz von Brutvögeln im Trassenbereich festgesetzte naturschutzrechtliche Auflage (hier: Baufeldfreimachung erst außerhalb der Brutzeit) begründet als Verstoß gegen objektives Recht für sich genommen keinen Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO eines von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers auf Einstellung von angeblich auflagenwidrig beabsichtigten Vollzugsmaßnahmen (Rodungsarbeiten).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 9.07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 16.08 vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss, Auflage, Zuwiderhandlung, Verstoß, Vollzug, Grundstückseigentümer, Rechtsverletzung
Stichwort:Veränderte Umstände
Leitsatz:1. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine in einem Planfeststellungsbeschluss enthaltene Auflage stellt keinen veränderten Umstand i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar, weil Maßnahmen im Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses nicht dessen Rechtmäßigkeit berühren.

2. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine zum Schutz von Brutvögeln im Trassenbereich festgesetzte naturschutzrechtliche Auflage (hier: Baufeldfreimachung erst außerhalb der Brutzeit) begründet als Verstoß gegen objektives Recht für sich genommen keinen Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO eines von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers auf Einstellung von angeblich auflagenwidrig beabsichtigten Vollzugsmaßnahmen (Rodungsarbeiten).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 16.08

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 15 CS 07.162 vom 21.02.2007

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses, Veränderte Umstände, Tekturgenehmigung, Veränderung des Streitgegenstandes, Interessenabwägung
Stichwort:Veränderte Umstände
Leitsatz:1. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gestattet auch dem Beigeladenen, neue entscheidungserhebliche Umstände in das Verfahren einzuführen und insoweit Einfluss auf den Streitgegenstand zu nehmen.

2. Die Änderung einer Baugenehmigung durch eine Tekturgenehmigung kann ein veränderter Umstand im Sinn des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO sein (wie BayVGH vom 14.9.2006 Az. 25 CS 06.1474).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 15 CS 07.162


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