JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > venire contra factum proprium
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Stichwort: | venire contra factum proprium |
| Leitsatz: | 1. Welches Vollzugsverhalten der Gefangene in einer anderen Vollzugseinrichtung als derjenigen, welche die Behandlungsuntersuchung durchführt, an den Tag gelegt hat, welche Fortschritte er in seinem Sozialverhalten gemacht hat oder welche Defizite erkennbar waren, ist für die Vollzugsplanung von ebensolcher Bedeutung wie das sonstige Vorleben des Gefangenen. Denn der an dem Gefangenen vorgenommene Strafvollzug stellt eine kontinuierliche Einheit dar. Die Resozialisierungsbemühungen um ihn, zu denen die Vollzugsbehörde verpflichtet ist (§ 2 Satz 1 StVollzG), brechen mit der Verlegung nicht ab und beginnen in der neuen Anstalt nicht neu; sondern der Vollzug in der neuen Anstalt baut auf demjenigen in der alten auf. 2. Die Vollzugsbehörde darf einem Gefangenen nicht erst verweigern, günstige Voraussetzungen für seine Vollzugsplanung und seine Behandlung zu schaffen (hier den Nachweis der Drogenabstinenz durch Urinkontrollen) und anschließend unter Berufung darauf, dass gerade diese Voraussetzung (durch Urinkontrollen nachgewiesene Drogenabstinenz) nicht vorliege, eine erfolgversprechendere Vollzugsbehandlung ablehnen. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 2/5 Ws 599/06 Vollz | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Aushändigung einer Kündigungskopie - sozialauswahlrelevante "Aufwertung" einer Abteilung zum Betrieb |
| Stichwort: | venire contra factum proprium |
| Leitsatz: | 1. Eine Kündigung ist dem Arbeitnehmer nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform zugegangen, wenn ihm das Kündigungsschreiben lediglich in Kopie übergeben wird. Dass dem Empfänger anlässlich der Übergabe der Kopie das Originalschreiben zur Ansicht und nicht zur Mitnahme vorgelegt wird ("Nur gucken, nicht anfassen"), genügt nicht für die in § 130 Abs. 1 BGB präsumierte Erlangung der Verfügungsgewalt. 2. Der Arbeitgeber kann nicht dadurch, dass er aus Anlass der Stillegung einer Abteilung diese zum selbständigen "Betrieb" aufwertet, die kündigungsschutzgesetzliche Privilegierung reklamieren, dass die Sozialauswahl grundsätzlich betriebsbezogen ist und sich auch bei unternehmensweiter Versetzungsklausel nicht auf andere Betriebe erstreckt. Hinweis der Kammer: Parallelsache zu 12 Sa 461/07 (Urteil vom 27.06.2007) |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 132/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, AZTV-S, BGB, ArbZG, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Anrechnung nicht tatsächlich geleisteter Arbeitszeit |
| Stichwort: | venire contra factum proprium |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 18 Sa 45/06 | |
| Rechtsgebiete: | TV zur Anpassung des Tarifrechts, TV zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis), Einigungsvertrag, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Rückgruppierung eines Kraftfahrers |
| Stichwort: | venire contra factum proprium |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 28/06 | |
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