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Vaterschaft

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 B 2084/08 vom 20.10.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK, GG
Schlagworte:Abschiebungshindernis, rechtliche Unmöglichkeit, Vaterschaft, Zurückschiebung
Stichwort:Vaterschaft
Leitsatz:1. Eine rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung im Sinne des § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG kann zur Begründung eines atypischen Falles der in der Soll-Vorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Regelfall vorgesehenen Zurückschiebung eines unerlaubt eingereisten Ausländers erfolgreich entgegengehalten werden.

2. Aus den grundgesetzlichen Garantien der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 GG), dem konventionsrechtlichen Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) sowie dem Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) resultieren staatliche Schutzpflichten, die bei der Auslegung und Anwendung des § 60a Abs. 2 AufenthG zu beachten sind.

3. Im Hinblick auf das ungeborene Kind setzt ein die rechtliche Unmöglichkeit der Aufenthaltsbeendigung des (werdenden) ausländischen Vaters auslösendes Eingreifen der die Familie betreffenden grund- und konventionsrechtlichen Schutzpflichten (sog. Vorwirkung) neben der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft des Ausländers die Prognose voraus, dass zwischen ihm und dem Kind nach der Geburt eine tatsächlich gelebte familiäre Verbundenheit bestehen wird und eine auch nur vorübergehende Aufenthaltsbeendigung dieses (zukünftige) Vater-Kind-Verhältnis in unzumutbarer Weise beeinträchtigen würde.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 2084/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 UF 7/08 vom 12.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, FGG, GG
Schlagworte:Vaterschaftsfeststellung, Erben, Anfechtungsfrist, Schutzzweck, Vaterschaft, Anfechtung
Stichwort:Vaterschaft
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 UF 7/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11276/07.OVG vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, StAG
Schlagworte:Anerkennung, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerrecht, Elternteil, Erwerb, Familiennachzug, Deutscher, deutsches Kind, nichteheliches Kind, ausländische Mutter, Nachzug, missbräuchlich, Rechtsmissbrauch, Scheinvaterschaft, Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit, Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung, Verwandtschaftsverhältnis, wahrheitswidrig
Stichwort:Vaterschaft
Leitsatz:Zwar erwirbt ein nichteheliches Kind einer ausländischen Mutter auch durch eine von einem deutschen Staatsangehörigen bewusst wahrheitswidrig in rechtsmissbräuchlicher Absicht erklärte Vaterschaftsanerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit. Seine Mutter, die mit dem anerkennenden Mann kollusiv zusammengewirkt hat, um sich und dem Kind den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, erhält aber nach § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG keine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11276/07.OVG

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 WF 81/07 vom 19.07.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Blutgruppen, Blutmerkmale, Abstammung, Vaterschaft
Stichwort:Vaterschaft
Leitsatz:1. Zur Vererbung von Blutmerkmalen

2. Die laienhaft falsche Bewertung von Umständen die objektiv (naturwissenschaftlich) nicht geeignet sind, Zweifel an der Abstammung zu begründen, setzen die Anfechtungsfrist nicht in Gang und machen die Klage nicht schlüssig. Nach der Formulierung des § 1600 b Abs. 1 S. 2 BGB ("in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen ") kann die Frist nur durch die Kenntnis von solchen Umständen in Gang gesetzt werden, die dazu objektiv geeignet sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 WF 81/07


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