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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 428/00 vom 23.03.2001

Rechtsgebiete:FStrG, FStrAbG
Schlagworte:Planfeststellung, Abwägung, Variantenvergleich, Bedarfsplan, vordringlicher Bedarf, weiterer Bedarf, Finanzierungspraxis
Stichwort:Variantenvergleich
Leitsatz:Es kann abwägungsfehlerfrei sein, wenn die Planungsbehörde eine Variante, die über das geplante, im Bedarfsplan als vordringlich eingestufte Straßenbauvorhaben (hier: Umgehung von Mühlhausen) hinausgeht, unter Hinweis darauf verwirft, dass ein wesentlicher Teilabschnitt (hier: Umgehung von Eichtersheim) nur als weiterer Bedarf ausgewiesen und deshalb nach der am Bedarfsplan orientierten Finanzierungspraxis des Baulastträgers in absehbarer Zeit mit einer planerischen Verwirklichung nicht zu rechnen sei.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 428/00




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