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Variantenauswahl

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 41.04 vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:BNatSchG 2002, FStrG, VerkPBG, VwGO
Schlagworte:Straßenplanung, Planfeststellung, vorläufiger Rechtsschutz, Antragsfrist, Antragsbegründungsfrist, Belehrungspflicht, Fristlauf, anerkannter Naturschutzverein, Anspruch auf Beteiligung am Planfeststellungsverfahren, nachträgliche Ermittlungen, Präklusion von Vorbringen, naturschutzrechtliche Befreiungen im Planfeststellungsbeschluss, Artenschutz und Vollzug eines Planfeststellungsbeschlusses, Variantenauswahl, Anforderungen an die Eingriffsermittlung
Stichwort:Variantenauswahl
Leitsatz:1. Unterfällt ein Straßenbauvorhaben sowohl dem § 5 Abs. 2 Satz 1 VerkPBG als auch dem § 17 Abs. 6 a Satz 1 FStrG, weil dafür nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, gilt für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage die einmonatige Antragsbegründungsfrist nach § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG.

2. Die Rechtsbehelfsbelehrung eines solchen Planfeststellungsbeschlusses, die lediglich den Hinweis enthält, dass ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung innerhalb der Monatsfrist des § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG "gestellt" werden muss, ist unvollständig, weil die Belehrung über die einzuhaltende Begründungsfrist fehlt.

3. Auf die Antragsbegründungsfrist nach § 17 Abs. 6 a Satz 2 FStrG ist gemäß § 17 Abs. 6 a Satz 5 FStrG die Bestimmung über den Fristlauf nach § 58 VwGO entsprechend anzuwenden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 41.04



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 69.02 vom 24.09.2003

Rechtsgebiete:VwVfG, AEG, BauGB, BImSchG, 16. BImSchV, BauO Bln. 1958
Schlagworte:Anhalter Bahn, Planfeststellung, Änderung eines Schienenwegs, Feintrassierung, Flächenbewirtschaftung, Freihaltebelang, Vorratsplanung, Variantenauswahl, Vorrang des aktiven Lärmschutzes, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Lärmschutzkonzept, Schallschutzwand für Hochhäuser, Kosten-Nutzen-Analyse, Sprungkosten, Erschütterungsschutz, Berliner Baunutzungsplan, Bebauungsplan, Gebietsausweisung, Funktionslosigkeit, Mischgebiet, Abwägungsgebot, Problembewältigung, Entscheidungsvorbehalt
Stichwort:Variantenauswahl
Leitsatz:1. Bei der Wiederertüchtigung der Anhalter Bahn in Berlin als Hauptverbindung im transeuropäischen Eisenbahnnetz ist der Bahn auf dem vorhandenen Bahndamm eine Flächenbewirtschaftung zuzugestehen, die dem im öffentlichen Interesse liegenden Ziel Rechnung trägt, das Streckennetz nach Bedarf zukünftigen Entwicklungen anzupassen.

2. Auch bei mit Schienenverkehrslärm vorbelasteten Hochhäusern darf nicht davon ausgegangen werden, dass der für die niedrigere Umgebungsbebauung angestrebte Schutzstandard ausreicht, um dem von § 41 Abs. 2 BImSchG geforderten Vorrang des aktiven Lärmschutzes Rechnung zu tragen. Das mit einer Hochhausbebauung einhergehende Lärmschutzproblem ist vielmehr auf der Grundlage einer differenzierten Kosten-Nutzen-Analyse einer ausgewogenen Lösung zuzuführen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 69.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 A 24.98 vom 12.04.2000

Rechtsgebiete:GG, BImSchG, 16. BImSchV, AEG, VerkPBG, FernVbV, VwGO
Schlagworte:Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges, Variantenauswahl, Entwidmung - Teilentwidmung, Funktionslosigkeit, Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt unterbrochener Schienenwege, Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebes, Schall- und Erschütterungsauswirkungen, Eigentums- und Gesundheitsbeeinträchtigungen.
Stichwort:Variantenauswahl
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 A 24.98


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