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OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 65/05 vom 29.03.2007

Rechtsgebiete:AVBSP 85, BZRG
Schlagworte:Versicherung, Valorenversicherung, Einbruch, Beweiserleichterung, Wohnung, Zweitwohnung
Stichwort:Valorenversicherung
Leitsatz:1. Eine die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines versicherten Einbruchs indizierende strafrechtliche Verurteilung des Versicherungsnehmers hat bei Tilgungsreife nach § 51 Abs. 1BZRG unberücksichtigt zu bleiben. Maßgeblich ist Tilgungsreife im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Deckungsprozess, nicht im Zeitpunkt der Anzeige des Versicherungsfalls beim Versicherer.

2. Zweitwohnung i. S. des § 5 Nr. 4 AVBSP 85 ist eine Wohnung, die nicht den Lebensmittelpunkt des Versicherungsnehmers bildet, sondern nur gelegentlich genutzt wird. Sie ist jedenfalls dann nicht bewohnt i. S. von § 5 Nr. 4 AVBSP 85, wenn sich über mehrere Tage niemand in der Wohnung aufhält und dort übernachtet.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 65/05




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