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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 UF 201/01 vom 18.12.2001

Rechtsgebiete:VAHRG
Schlagworte:VA, Abänderung, Umfang
Stichwort:VA
Leitsatz:In Abänderungsverfahren nach § 10a VAHRG können auch solche Anwartschaften erstmals einbezogen werden, die im Ausgangsverfahren voraussichtlich nicht berücksichtigt worden sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 UF 201/01



OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 5 UF 232/00 vom 17.09.2001

Rechtsgebiete:ZPO, FGG
Schlagworte:Kosten - Beschwerderücknahme - Folgesachen - VA
Stichwort:VA
Leitsatz:Bei einer Beschwerderücknahme in einer FGG-Folgesache (hier: VA) findet § 515 Abs. 3 ZPO bei einer prozessualen Gegnerschaft der Beteiligten (Parteien) Anwendung, nicht § 97 Abs. 3 ZPO. Diese letzte Vorschrift gilt nur bei einer echten Entscheidung über ein Rechtsmittel, nicht aber bei der Rücknahme einer (somit ohne Erfolg) eingelegten Beschwerde.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 5 UF 232/00

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 UF 217/99 vom 17.04.2001

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:VA, Unbilligkeit, Herabsetzung des Ausgleichsbetrags
Stichwort:VA
Leitsatz:Nach § 1587 c BGB kann die durch die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen begründete Benachteiligung von Beamten nicht korrigiert werden, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatten noch keine Rente aus der GRV bezieht. Zur Frage der Kürzung des VA, wenn der Verpflichtete vorzeitig in den Ruhestand tritt und der Berechtigte noch Rentenanwartschaften zuerwerben kann.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 UF 217/99

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 5 WF 178/99 vom 18.11.1999

Rechtsgebiete:BRAGO
Schlagworte:Beweisgebühr - Einholung von Auskünften - VA
Stichwort:VA
Leitsatz:Leitsatz:

Allein die Einholung von Auskünften im Versorgungsausgleichsverfahren löst keine Beweisgebühr des Anwalts aus. Denn hierbei handelt es sich nur um eine sonst erforderliche Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten, der lediglich informativer Charakter zukommt.

Nur wenn die Höhe mitgeteilter Anrechte zwischen den Parteien streitig ist und durch Beweismittel abgeklärt werden soll, fällt im Versorgungsausgleichsverfahren eine Beweisgebühr an.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 5 WF 178/99


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