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BSG – Urteil, B 2 U 35/07 R vom 17.02.2009

Rechtsgebiete:SGB VII, RVO, UVMG, SGG
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Beitrittsgebiet - Unfallversicherungsschutz - Wehrpflichtiger der NVA - Rechtsänderung - Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG - sozialgerichtliches Verfahren - maßgebliches Recht - Zeitpunkt der Entscheidung - Anfechtungsklage/Feststellungsklage
Stichwort:UVMG
Leitsatz:Frühere Wehrpflichtige der NVA der DDR unterstehen nach einer Rechtsänderung grundsätzlich dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie infolge des Wehrdienstes Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erlitten haben, die vor dem 1.1.1992 eingetreten sind und nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten der Sozialversicherung waren.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 35/07 R




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