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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUsus modernus pandectarum 

Usus modernus pandectarum

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 Sa 45/07 vom 08.02.2008

Steht der Ausbildungszweck in einem sechsmonatigen so genannten Praktikantenverhältnis nicht im Vordergrund, das heißt überwiegt der Ausbildungszweck nicht deutlich die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse, ist eine Vergütung von 375,00 EUR monatlich sittenwidrig.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 21d A 767/07.BDG vom 19.12.2007

Die von der Schwere eines Dienstvergehens (hier: Zugriffsdelikt) ausgehende Indizwirkung kann u.U. entfallen, wenn Entlastungsgründe vorliegen, die in ihrer Gesamtheit geeignet sind, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen (hier: keine Aufsicht durch den vorgesetzten Filialleiter, so dass die Hemmschwelle zur Verwirklichung eines Dienstvergehens abgesunken war).

BVERFG – Beschluss, 2 BvM 9/03 vom 06.12.2006

Zu Anforderungen an den Verzicht auf diplomatische Immunität.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 7 U 3729/05 vom 18.01.2006

1. Der Wirksamkeit eines vom Registergericht gefassten Beschlusses zur Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft nach § 104 Abs. 3 Nr. 2 AktG, deren vorangegangene Wahl zum Aufsichtsrat gerichtlich angefochten worden ist, steht nicht entgegen, dass der Beschluss während des laufenden Anfechtungsverfahrens gefasst wird.

2. Die gerichtliche Bestellung zum Aufsichtsrat nach § 104 Abs. 3 Nr. 2 AktG geht dem Wahlmandat vor.

3. Für die Wirksamkeit des gerichtlichen Bestellungsbeschlusses ist dessen Zustellung an den bestellten Aufsichtsrat nicht erforderlich, wenn das Aufsichtratsmitglied vorab sein Einverständnis mit der Übernahme des Mandats gegenüber dem Registergericht erklärt hat und ihm der Beschluss formlos bekannt gemacht worden ist.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 599/04 StVollz vom 23.10.2004

1. Die Kontrolle eingehender, ordnungsgemäß gekennzeichneter Post eines bei der Anstalt durch Vollmachtshinterlegung registrierten Verteidigers auf Absenderidentität und Nichtbeifügung unzulässiger Einlagen (z.B. Geld und Rauschgift) ist nur dann zulässig, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass das Schreiben vom Verteidiger stammt, beziehungsweise konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Verteidigerpost zum Einschmuggeln von unzulässigen Beilagen bestehen.

2. Das Öffnen von Verteidigerpost zur Kontrolle auf unzulässige Einlagen ist nur dann gestattet, wenn sicher gewährleistet ist, dass jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der Kontrollierende vom gedanklichen Inhalt der dem Schutz des § 29 I 1 StVollzG unterliegenden Schriftstücke, nämlich dem Schriftsatz des Verteidigers und vom Verteidigungszweck umfasster Anlagen auch nur bruchstückhaft Kenntnis erlangt.

3. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Post vom kontrollierenden Beamten oder dem Gefangenen geöffnet wird. Auch eine Zustimmung des Gefangenen zur Öffnung ist jedenfalls dann unwirksam, wenn ihre Verweigerung dazu führt, dass die Anstalt vor der Aushändigung der Post beim Verteidiger telefonisch zurückfragt, ob die Post vom Anwalt stammt.

4. Wird die Verteidigerpost einer unzulässigen Kontrolle unterworfen, bevor sie dem Gefangenen ausgehändigt wird, ist die Aushändigung nicht mehr unverzüglich i. S. des § 30 II StVollzG.

BGH – Urteil, VI ZR 186/03 vom 14.09.2004

Bestehen bei einer Zwillingsschwangerschaft für Mutter oder Kind im Falle eines Zuwartens erhebliche Risiken, so ist über die Alternative einer primären Schnittentbindung aufzuklären.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1761/00 vom 18.04.2001

1. Kann denn ein Geschäftsführer Arbeitnehmer sein? (Abweichung von BAG, Urteil vom 26.05.1999, AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG)

2. Darf er es denn wieder sein, wenn er es einmal war und man den Arbeitsvertrag vergaß vor Glück? (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.2000, AP Nr. 49 zu § 5 ArbGG 1979)

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 Sa 670/05 vom 14.12.2005

OLG-BAMBERG – Urteil, 4 U 126/03 vom 04.07.2005

EGMR – Entscheidung, Beschwerde Nr. 59021/00 vom 12.12.2002

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 27 U 2719/98 vom 12.01.1999


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