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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 UZ 2010/03.A vom 03.02.2005

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren, rechtliches Gehör, Urteilsgrundlage, Überraschungsurteil, Überzeugung
Stichwort:Urteilsgrundlage
Leitsatz:Die Annahme eines Verfahrensbeteiligten, das Verwaltungsgericht werde den Streitstoff im Klageverfahren genauso bewerten wie im vorangegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist angesichts der Unterschiede zwischen beiden Verfahrensarten nicht gerechtfertigt. Ein das rechtliche Gehör verletztendes Überraschungsurteil lässt sich allein aus der unterschiedlichen Bewertung des Streitstoffs nicht herleiten.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 UZ 2010/03.A




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