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Urteilsgründe

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 368/09 vom 22.05.2009

Nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde/Revision beginnt die Frist zur Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe mit dem Eingang der Akten bei dem für die Ergänzung zuständigen Gericht.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss 110/09 vom 05.05.2009

Bei einer Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt müssen Urteilsgründe Angaben zu Zahlungsbewegungen beim Arbeitgeber enthalten

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 707/08 vom 18.09.2008

Der Tatrichter genügt den an die Feststellungen des Urteils zu stellenden Mindestanforderungen bei einer Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, bei der die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des ProViDa-Systems ermittelt worden ist, grundsätzlich nur, wenn er die Art des angewandten Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit angibt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 Ss 150/08 vom 02.09.2008

Zu den Anforderungen an die Darstellung von Vorstrafen in den Urteilsgründen.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 437/08 vom 06.08.2008

Ist die Urteilsurkunde nach außen bekannt gemacht worden, so ist eine nachträgliche Anfertigung der Urteilsgründe unzulässig, wenn nicht ein Fall des § 77 b Abs. 2 OWiG vorliegt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 409/08 vom 04.08.2008

Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, der eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit zugrunde liegt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 262/08 vom 21.07.2008

Um den Beweiswert der Aussage eines Zeugen zum Wiedererkennen nach einer Wahllichtbildvorlage durch das Revisionsgericht sachgerecht würdigen zu können, ist es erforderlich, nähere Feststellungen zu Inhalt und Qualität der Wahllichtbildvorlage zu treffen, insbesondere auch dazu, ob sie den Anforderungen der Ziffer 18 RiStBV genügte.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 494/08 vom 01.07.2008

Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 446/08 vom 30.06.2008

Es entspricht gefestigter Rechtsprechung und verbreiteter Meinung in der Literatur, dass die nachträgliche Ergänzung eines Urteils im Straf- und Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig ist, und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 75 Abs. 1 S. 2 StPO, wenn es aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 386/08 vom 29.05.2008

Handelt es sich bei dem die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichen um eine dynamische elektronische Verkehrsregelungsanlage, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit abhängig vom Verkehrsaufkommen regelt, bedarf es näherer Feststellungen wie das Zeichen 274 konkret angebracht und für den Betroffenen wahrnehmbar war, da in diesem Fall allein aus dem Vorhandensein einer die Höchstgeschwindigkeit begrenzenden Einrichtung nicht auf die konkrete Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung geschlossen werden kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 793/07 vom 26.05.2008

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe, wenn der Tatrichter seine Überzeugung von der Täterschaft des Betroffenen auf ein anthropologisches Sachverständingengutachten stützt.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 325/08 vom 20.05.2008

Die Urteilsgründe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bedürfen dann, wenn die Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät während der Dunkelheit durchgeführt worden ist, einer nachvollziehbaren Darlegung des Tatrichters, warum trotz widriger Verhältnisse vernünftige Zweifel an der Zuordnung des Fahrzeugs nicht bestehen, jedenfalls dann, wenn der Betroffene wie vorliegend die richtige Zuordnung des Fahrzeugs in Zweifel zieht.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 282/08 vom 20.05.2008

Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG muss den tatrichterlichen Feststellungen die Menge des im Blut des Betroffenen nachgewiesenen Rauschmittels zu entnehmen sein.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 255/08 vom 19.05.2008

Wird zum angewandten Messverfahren, mit dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt worden ist, lediglich mitgeteilt, der Betroffene sei mit einer "stationären Geschwindigkeitsmessanlage" gemessen worden, ist das nicht ausreichend, um nachzuvollziehen, ob die Messung mit anerkannten Geräten in einem weithin standardisierten Verfahren gewonnen worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 289/08 vom 06.05.2008

Bei höheren Geldbußen muss das Urteil Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen und seiner Leistungsfähigkeit enthalten.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 226/08 vom 30.04.2008

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe, wenn der Tatrichter seine Überzeugung von der Fahrereigenschaft des Betroffenen auch auf ein Sachverständigengutachten stützt.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 481/07 vom 10.04.2008

Zur ordnungsgemäßen Erhebung der Rüge, es sei vorschriftswidrig in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt bzw. Beweis erhoben worden, gehört allein der der Vortrag der Tatsachen, die den Verfahrensfehler belegen. Hingegen muss nicht dargelegt werden, dass dieser im Verlauf der Hauptverhandlung nicht geheilt worden ist, wenn dies tatsächlich nicht geschehen ist.

Die Urteilsgründe sind lückenhaft; wenn die Einlassung des Angeklagten nicht mitgeteilt wird.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss OWi 112/08 vom 18.03.2008

Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen, die für das Rechtsbeschwerdegericht im Einzelnen nachprüfbar sein müssen.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 506/07 vom 18.12.2007

Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Verknüpfungstatsachen und der daraus geschlossenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 66/07 vom 20.11.2007

Auch ein den Angeklagten freisprechendes Urteil muß so gefasst sein, dass das Revisionsgericht überprüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden ist. Dementsprechend ist auch in diesem Fall durch den Tatrichter der festgestellte Sachverhalt gemäß den Anforderungen des § 267 Abs. 1 StPO darzulegen.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 388/07 vom 22.10.2007

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Verknüpfungstatsachen und der daraus geschlossenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 683/07 vom 18.10.2007

Der Tatrichter muss dem Rechtsbeschwerdegericht in seinem Urteil die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung ermöglichen. Hierzu gehört, dass er in den Urteilsgründen zumindest die zur Feststellung der eingehaltenen Geschwindigkeit angewandte Messmethode mitteilt und darüber hinaus darlegt, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 263/07 vom 09.05.2007

Soweit der für erwiesen erachtete Sachverhalt nicht auf einem umfassenden Geständnis des Betroffenen beruht, muss die Einlassung des Betroffenen wiedergegeben und eine Beweiswürdigung vorgenommen werden, aus der sich ergibt, aufgrund welcher Erwägungen das Gericht die Darstellung des Betroffenen für widerlegt hält.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 548/06 vom 08.02.2007

Erfolgt seitens des Gerichts eine Verlesung früherer schriftlicher Aussagen des Angeklagten muss das ursprünglich von diesem zu seiner Verteidigung Vorgebrachte in den Urteilsgründen auch Erörterung finden.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 430/06 vom 23.01.2007

Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Verknüpfungstatsachen und der daraus geschlossenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 529/06 vom 08.01.2007

Kommt die Gewährung eines sog. Härteausgleichs in Betracht, muss das erkennende Gericht darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 797/06 vom 29.12.2006

Bei einer durch eine Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung muss das tatrichterliche Urteil u.a. auch Feststellungen dazu enthalten, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Sichtquellen aufgehellt war und damit ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 359/06 vom 07.09.2006

Eine wirksame Beschränkung auf die Straffrage setzt nach herrschender Meinung voraus, dass das angefochtene Urteil seine Überprüfung ermöglicht. Unwirksam ist dagegen eine Beschränkung, wenn die Schuldfeststellungen in dem angefochtenen Urteil derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 309/06 vom 22.08.2006

Fehlen in einem Urteil die Beweisgründe und enthalten die Urteilsgründe weder die Einlassung des Angeklagten noch deren Würdigung unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise, so stellt dies einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, der zur Aufhebung des Urteils führt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 424/05 vom 13.06.2006

Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe, wenn im Jugendgerichtsverfahren eine Verwarnung erfolgt.

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